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Verstärkte Sorfaltspflichten beachten

Verstärkte Sorfaltspflichten beachten

Mit aktuellem Rundschreiben 05/2016 (GW) – Erklärung und Informationsbericht der FATF, Änderung 4. EU-Geldwäscherichtlinie – vom 10.08.2016 weist die BaFin unter anderem darauf hin,  dass mit Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie in nationales Recht zukünftig für die Länder Norkorea, Iran, Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Guyana, Irak, Jemen, Laos, Syrien, Uganda und Vanuatu verstärkte Sorgfaltspflichten und gegebenenfalls noch darüber hinausgehende Verhaltensregeln zu beachten sind. Verpflichtete, die dem Aufsichtsbereich der BaFin unterfallen ist bereits jetzt zu empfehlen, sich mit den möglichen Gesetzesänderung durch die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie in nationales Recht zu befassen und ggf. unternehmensinterne Maßnahmen zu einzuleiten.


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