Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Verstärkte Sorfaltspflichten beachten

Verstärkte Sorfaltspflichten beachten

Mit aktuellem Rundschreiben 05/2016 (GW) – Erklärung und Informationsbericht der FATF, Änderung 4. EU-Geldwäscherichtlinie – vom 10.08.2016 weist die BaFin unter anderem darauf hin,  dass mit Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie in nationales Recht zukünftig für die Länder Norkorea, Iran, Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Guyana, Irak, Jemen, Laos, Syrien, Uganda und Vanuatu verstärkte Sorgfaltspflichten und gegebenenfalls noch darüber hinausgehende Verhaltensregeln zu beachten sind. Verpflichtete, die dem Aufsichtsbereich der BaFin unterfallen ist bereits jetzt zu empfehlen, sich mit den möglichen Gesetzesänderung durch die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie in nationales Recht zu befassen und ggf. unternehmensinterne Maßnahmen zu einzuleiten.


Unsere Leistungen
Wir bieten:
  • Schulung zur Geldwäscheprävention
  • Seminare / Workshops / Vorträge
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Erstellung von Verdachtsmeldungen
  • Kommunikation mit Behörden

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:
(+49) 721 9896380

Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022