Videoidentifizierungsverfahren: BaFin kündigt Rundschreiben an
Für Anfang 2017 ist ein neues Rundschreiben zur konkreten Ausgestaltung von adäquaten und praxistauglichen Sicherheitsanforderungen an das Videoidentifizierungsverfahren angekündigt. Dies hat die Bafin durch Mitteilung vom 19.10.2016 bekannt gegeben. Bis die neuen Standards der Videoidentifizierung in Kraft treten, verbleibt es bei den mit Rundschreiben 1/2014 veröffentlichten Regelungen (Auslegung des § 6 Abs. 2 Nr. 2 GwG [„nicht persönlich anwesend“]).
Unsere Leistungen
Wir bieten:
-
Schulung zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge
-
Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
Rufen Sie uns kostenlos
und unverbindlich an:
(+49) 721 9896380
Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice: