Sanktionen sollen sicherstellen, dass alle US-Bürger und -Firmen keine Geschäfte mit sanktionierten Personen und Gesellschaften tätigen. Speziell gegen Russland wurden sowohl seitens der USA als auch der EU verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere als Reaktion auf die Invasion Russlands in der Ukraine 2014.
In seinem Bericht weist der Ausschuss darauf hin, dass diese Sanktionen in verschiedenen Punkten umgangen wurden. So gelang es zwei russischen Oligarchen zum einen über Mittelsmänner rund 120 Mio. USD ihres Vermögens nach Inkrafttreten der Sanktionen nach Moskau zu transferieren. Dieses Kunststück gelang deshalb, weil innerhalb der vier Tage, die zwischen Erlass der Sanktion durch Präsident Obama und der konkreten Auflistung der betroffenen Personen und Unternehmen durch das Finanzministerium vergingen, die Geldwäscher schon aktiv waren und große Teile des von Beschlagnahmung bedrohten Vermögens nach Russland transferierten. Zum anderen nutzten sie den Kunsthandel, um auch danach noch über Jahre Vermögen im Gegenwert von 18 Mio. USD zu investieren und außer Landes zu bringen, u.a. unter Nutzung eines Zwischenlagers am Frankfurter Flughafen.
Der Kunstmarkt ist weltweit über 60 Milliarden USD schwer, davon entfällt fast die Hälfte auf die USA als größten Markt. Dieser ist bisher weitgehend unreguliert und basiert in einem hohen Maß auf Vertrauen sowie einem System von Kunstagenten und Vermittlern, die es erleichtern, Anonymität bei Transaktionen zu wahren bzw. die wahren Verkäufer bzw. Käufer zu verschleiern.
Dazu werden internationale Briefkastenfirmen genutzt, bei denen es extrem schwierig ist, die wahren Eigentümer bzw. wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen. Ebenso wurden Lücken genutzt, die durch die Nichtsanktionierung von Familienangehörigen entstanden, die als Eigentümer von beteiligten Unternehmen auftraten. Schließlich wurden mehrfach interne Geldwäscherichtlinien bei den beteiligten Auktionshäusern wie Christie’s oder Sotheby’s nicht konsequent berücksichtigt.
Der ständige Unterausschuss hat daher den Kongress auffordert, den Kunsthandel stärker zu regulieren und dafür Sorge zu tragen, dass sowohl Sanktionsbestimmungen eingehalten werden als auch die Geldwäschebekämpfung verstärkt wird. In diesem Punkt kann sogar die EU als Vorbild dienen, die im Rahmen der 5. EU Geldwäsche Richtlinie die Anforderungen an den Kunsthandel deutlich verstärkt hat.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge