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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Vor-Ort-Prüfung erneut verschoben – Aufatmen? 
Die eigentlich schon letztes Jahr fällige und wegen der Corona-Pandemie bereits verschobene Vor-Ort-Prüfung Deutschlands durch die FATF (Financial Action Task Force) musste angesichts der anhaltenden Pandemie erneut verschoben werden.

Erschwerte Bedingungen begleiten die ursprünglich für das erste Halbjahr 2020 geplante, turnusmäßige Überprüfung der FATF. Dabei geht es um die Einhaltung der von ihr entwickelten Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die letzte Prüfung in Deutschland fand 2010 statt; damals gab es einige Empfehlungen der Task Force zur Verbesserung. 

Die schriftlichen Befragungen und Vorbereitungen laufen derweil unverändert weiter, ein Termin für die endgültige Vor-Ort-Prüfung steht noch nicht fest. 

Möglicherweise könnte dies eine erneute Blamage der Bundesregierung verhindern, denn die Kritik an der bisher unzureichenden Umsetzung kommt von vielen Stellen auch innerhalb Deutschlands. So hat der Bundesrechnungshof (BRH) in einem seiner Berichte der Financial Intelligence Unit (FIU) ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt: „Die FIU kann die in sie gesetzten Erwartungen nur unzureichend erfüllen“. Dies liege vor allem daran, dass der Behörde der vollständige elektronische Zugriff auf relevante Polizei- und Steuerdaten fehle – damit sei eine operative Fallanalyse zeitlich und qualitativ nicht zu leisten. Auf die Ermittlungen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft gegen die FIU wegen Strafvereitelung im Amt haben wir bereits hingewiesen. 

In einem weiteren Bericht zur Aufsicht im Nichtfinanzsektor kommt der BRH ebenfalls zu einem ernüchternden Fazit – angesichts der Zersplitterung der Aufsicht einerseits und der absoluten Unterbesetzung der Behörden müsse ein Verpflichteter aus dem Nichtfinanzsektor höchstens alle 200 Jahre mit einer Vor-Ort-Prüfung rechnen. 

Dass der Bundesrechnungshof auch eine Obergrenze für den zulässigen Einsatz von Bargeld z.B. bei Immobilienkäufen fordert, die politisch aber umstritten ist, passt ebenfalls in das Bild, das bei der Geldwäscheprävention in Deutschland trotz aller vollmundigen Beteuerungen und zahlreichen Gesetzesinitiativen noch vieles im Argen liegt.  

Womöglich lässt das den Bundesfinanzminister aufatmen, dass der Bericht der FATF vermutlich nicht mehr vor der Bundestagswahl abgeschlossen sein wird. 


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