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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Vorsicht vor Terrorismusfinanzierung
25.05.2021 – Die radikalislamische Hisbollah unterstützt Familien, deren Angehörige als sog. Märtyrer z.B. bei Anschlägen sterben. Das Innenministerium hat nun drei Vereine verboten, die dafür in Deutschland Geld gesammelt haben sollen.

Die Gefahren, dass und wie ein Unternehmen für Geldwäschezwecke ausgenutzt werden kann, sind den meisten Verpflichteten bewusst. Weniger präsent ist häufig, dass auch in Deutschland das Risiko besteht, dass man unbeabsichtigt zur Terrorismusfinanzierung beiträgt. Dabei kann schon eine Spende an eine vermeintlich karitative Organisation der Auslöser sein. Und Hand auf’s Herz, wer denkt bei Vereinen mit Namen wie „Menschen für Menschen“ oder „Gib Frieden“ schon an Böses? 

Dennoch wurden diese sowie ein weiterer Verein mit Namen „Deutsche Libanesische Familie“ jetzt vom Bundesinnenministerium verboten, da sie nach Einschätzung des Ministeriums die Hisbollah unterstützen. Sie seien Nachfolgeorganisationen einer bereits 2014 verbotenen Hilfsorganisation und stünden einer Hisbollah-Stiftung nahe, die das Existenzrecht Israels negiere und die Familien von radikalen Kämpfern, die bei Anschlägen ums Leben kamen, unterstützen. Damit verfolgt sie nach Auffassung des BMI letztlich das Ziel der Hisbollah, die Vernichtung des Staates Israel und damit terroristische Aktivitäten. 

Also Vorsicht auch bei Spenden und insbesondere bei möglichen Geschäften mit unbekannten Vereinen. Das GwG verpflichtet Sie z.B. auch als Vermittler von Büroräumlichkeiten für Vereine dazu, deren wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren. Dazu gehört im Zweifel auch ein Blick auf die einschlägigen Sanktionslisten – auch bei wohlklingenden Vereinsnamen. 

Praxistipp:

Sanktionslisten finden Sie hier:

>>Consolidated list of sanctions

>>Finanzsanktionsliste

>>United Nations Security Council Consolidated List


Unsere Leistungen
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  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

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  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

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