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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
„Wäsche-Business“ macht Geld sauber
Die BaFin hat in ihrem aktuellen Journal das Thema Geldwäsche als Hauptthema.

Neben Hinweisen auf die aktualisierten FAQ für Versicherungsvermittler (wir berichteten) sowie die aktualisierten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA – s. gesonderten Beitrag) erfolgt auch ein Hinweis auf die gegenüber der Piraeus Bank angeordneten Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie auf die Hinweisgeberstelle der BaFin. Ein Bericht der Abteilung Geldwäscheprävention der BaFin über ihre Prüfungsaktivitäten bei Banken rundet das Schwerpunktthema ab. 

Zunächst wird anhand eines fiktiven, aber gleichwohl realistischen Falls geschildert, wie sich Geldwäsche abspielen kann und wie ein Kreditinstitut mittels eines Warnsystems und einer regelmäßigen Überprüfung der Kundenbeziehung auf mögliche Geldwäsche aufmerksam werden kann. Die Aufgabe der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist dabei zweiteilig – einerseits die Prävention und andererseits die Verfolgung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und die Gerichte. 

Die Aufgabe der BaFin liegt dabei im Bereich der Prävention und hier insbesondere darin, zu kontrollieren, wie gut sich die ihrer Aufsicht unterstehenden Institute gegen die Gefahr schützen, zu Geldwäschezwecken ausgenutzt zu werden. 

Dies erfolgt u.a. durch eigene Prüfungsteams, die sich Corona bedingt aktuell durch sog. Remote-Prüfungen neu aufstellen mussten. Dies sei in 2020 gut gelungen, sodass der Ansatz auch künftig zumindest als Ergänzung beibehalten werden soll, da damit Reisezeiten und -kosten eingespart werden können. 

Wesentliche Schwerpunkte der Prüfungen waren die Risikoanalyse, der Geldwäschebeauftragte und das Verdachtsmeldewesen. Dabei wurden insbesondere im Bereich der Risikoanalyse der geprüften Institute Fehler entdeckt, die teilweise sogar schwerwiegend waren. Auch im Verdachtsmeldewesen wurden durch bei den Prüfungen der BaFin Mängel festgestellt. Hinzu kommt, dass Vorgänge nicht so dokumentiert waren, wie es vom Geldwäschegesetz vorgesehen ist. 

Ein weiterer Prüfungsschwerpunkt waren die Prozesse der Kundenidentifizierung. Dabei fielen bei den Prüfungen Defizite bei der Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten, sowie bei den für juristische Personen als Vertragspartner auftretenden Personen auf. Ebenfalls verlief die Identifizierung politisch exponierter Personen (PEP) nicht immer fehlerfrei und auch bei der gemäß Gesetz erforderlichen regelmäßigen Aktualisierung der Kundendaten gab es Defizite. 

Positiv wird seitens der BaFin die inzwischen stärker voran geschrittene Vernetzung aller an der Geldwäscheprävention Beteiligten in der Anti Financial Crime Alliance (AFCA) hervorgehoben, in der neben der Aufsicht und der FIU auch 14 Bankinstitute mitarbeiten.  

Die Durchsetzung einheitlicher Regeln in der gesamten EU durch eine harmonisierte europäische Verordnung mit unmittelbarer Geltung in allen Ländern wird von der BaFin als wichtiger Baustein für die weitere Verbesserung der Geldwäscheprävention gesehen. 

Praxistipp: 

Berücksichtigen Sie bei der Risikoanalyse alle wichtigen Hilfsmittel – die nationale Risikoanalyse des Bundesfinanzministeriums, die Subnationale Risikoanalyse 2019/2020 (SRA) der BaFin sowie die aktuellen Empfehlungen der EBA. Auch die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse sollten Sie bei der regelmäßigen Aktualisierung einbeziehenDie Berücksichtigung der relevanten Unterlagen und Leitlinien ist Gegenstand der Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden und helfen diesen bei der Einschätzung, ob die Risikobewertungen der verpflichteten Unternehmen und ihre daraus abgeleiteten Sicherheitsmaßnahmen angemessen sind. 



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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