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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Wann Sie bei Kryptowährungen „Rot“ sehen sollten
In ihrem Bericht stellt die FATF Warnsignale vor, die beim Umgang mit virtuellen Vermögenswerten wie z.B. Bitcoins beachtet werden sollten, um nicht in Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verwickelt zu werden. 

Was sind zunächst Virtual Assets oder Virtuelle Vermögenswerte? Darunter versteht man „eine digitale Wertdarstellung (i.d.R. mittels der Blockchain-Technologie), die als Tauschmittel, Rechnungseinheit und/oder Wertaufbewahrungsmittel fungiert“. Die Palette ist inzwischen fast unübersehbar breit und reicht von in Computerspielen eingesetzten „Währungen“ wie Lindendollar bis zu den wohl bekanntesten Bitcoins.

Diese virtuellen Währungen haben den Vorteil, dass sie Zahlungen weltweit im Vergleich zu bisherigen Zahlungsarten deutlich beschleunigen und verbilligen. Aber wie überall gilt, wo Licht ist, ist auch Schatten. Die mit virtuellen Währungen verbundene Anonymität zieht auch Kriminelle an, die diese verwenden, um ihre Erlöse aus illegalen Aktivitäten wie z.B. Drogenhandel zu waschen.

Der Bericht listet anhand verschiedener Fallbeispiele aus Verdachtsmeldungen an die nationalen FIU’s Indikatoren auf, die Sie als potenziellen Vertragspartner „Rot sehen“ lassen sollten. Dabei wird auf die folgenden Kategorien eingegangen:

  • Transaktionsgröße – Betrag oder Häufigkeit der Transaktion passt nicht zum Geschäftsvorgang
  • Transaktionsmuster – z.B. ungewöhnliche Häufung oder Kurzfristigkeit von Transaktionen
  • Geografische Risiken – Nutzung von Ländern mit schwächerer Überwachung für virtuelle Währungen
  • Absender-/Empfängerprofile – Transaktionen passen nicht zum angegebenen Vertragspartner beispielsweise Zahlungseingänge von Geschäftskonten bei privaten Accounts jüngerer Personen
  • Technologische Funktionen – die die ohnehin vorhandene Anonymität noch erhöhen, wie die Nutzung von Peer-to-Peer-Börsen oder sog. Mixer-/Tumblertools, die Transaktionen unterschiedlicher Herkunft vermischen bzw. stückeln.
  • Herkunft der Vermögenswerte

Der Bericht ergänzt die von der FATF im Juni 2019 veröffentlichten Leitlinien für den risikobasierten Umgang mit Virtual Assets und wendet sich insbesondere an Anbieter von Virtuellen Vermögenswerten und Finanzinstitute. Er soll den Verpflichteten helfen, verdächtige Transaktionen zu erkennen und zu melden.



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