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Offshore Gesellschaften, Steuerparadies, Geldwäsche
Was Maskengeschäfte mit Geldwäsche zu tun haben
Die „Maskenaffäre“ hat die politische Situation in Deutschland erschüttert. Neben der politischen Dimension hat das Thema auch einen Bezug zu Geldwäsche.

Die deutsche Maskenaffäre, die kurz vor den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die politische Diskussion in Deutschland beherrschte und das Vertrauen vieler Wähler/-innen in die Politik sicher nicht gestärkt hat, haben Ermittler aus Liechtenstein ins Rollen gebracht.  

Dort war bei einer Bank in Vaduz bereits im vorigen Jahr eine Überweisung in sechsstelliger Höhe an eine politisch exponierte Person (PEP) aus Deutschland aufgefallen. Für solche Transaktionen gelten verstärkte Sorgfaltspflichten. Da die Herkunft der Mittel, die an ein Unternehmen, das einem der beteiligten Politiker gehört, überwiesen werden sollten, nicht klar war, erstattete die Bank eine Verdachtsmeldung an die FIU in Liechtenstein.  

Diese analysierten den Fall und übergaben ihn der Staatsanwaltschaft welche dann gegen vier Personen wegen des Verdachts der Vorteilszuwendung respektive -annahme ein Ermittlungsverfahren einleitete und auch die Generalstaatsanwaltschaft in München einschaltete. 

Pikant ist zudem, dass möglicherweise zu Unrecht keine Mehrwertsteuer abgeführt wurde – dies gilt in Liechtenstein als Geldwäsche.  

Nachdem Liechtenstein noch Ende der 90er Jahre unrühmlich im Rahmen der Spendenaffäre aufgefallen war, hat sich seither viel getan und bereits bei der letzten Überprüfung der Umsetzung der Geldwäsche-Bekämpfung durch Moneyval bekam das Land hohe Standards bescheinigt. 



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