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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Was sagt der Koalitionsvertrag zur Geldwäschebekämpfung?
29.11.2021 – Von allen Seiten wird der Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Koalition unter die Lupe genommen. Für den Bereich Geldwäschebekämpfung hier eine erste Übersicht.

Der Koalitionsvertrag geht an insgesamt 11 Stellen explizit auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein. Lesen Sie hier die zentralen Punkte zu den Absichten der voraussichtlichen neuen Regierung. 

Neben einigen Platituden wie, dass es einer abgestimmten Strategie zwischen Bund, Ländern und EU bedarf, um Geldwäsche effektiv bekämpfen zu können und dass die notwendige Informations- und Erkenntnisgrundlage für die laufende Bewertung und Verbesserung der Effektivität der Geldwäschebekämpfung ausgebaut werden soll, finden sich auch einige sehr konkrete Vorhaben, insbesondere im Kapitel „Geldwäsche“ auf Seite 171 f.  

So sollen mögliche Empfehlungen aus der – coronabedingt noch nicht abgeschlossenen – FATF-Deutschlandprüfung wo nötig zügig in deutsches Recht umgesetzt werden. Als vermutliche Lehre aus dem Hin und her zwischen den Aufsichtsbehörden im Fall des Finanzdienstleisters Wirecard soll die Geldwäscheaufsicht bei besonders finanzmarktnahen Verpflichteten auf die BaFin übertragen werden. 

Die EU-Pläne zur Einführung einer neuen AML-Verordnung auf EU-Ebene werden ebenso unterstützt, wie die Einrichtung der neuen EU-Aufsichtsbehörde AMLA. Dabei wollen sich die Koalitionäre für Frankfurt/Main als Sitz einsetzen und betonen, dass eine gemeinsame europäische Aufsicht für den Krypto Bereich erforderlich sei, die sich auch um Verhinderung des Missbrauchs von Kryptowerten für GW/TF kümmert. 

Die FIU soll die notwendigen rechtsstaatlich abgesicherten Befugnisse und den Zugang zu allen nötigen Informationen bekommen; die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden soll durch Verbindungsbeamte aus den LKA’s erfolgen. Der risikobasierte Ansatz soll ebenso verbessert werden, wie die Qualität der Meldungen – letzteres durch verstärkte Rückmeldung der FIU an die Verpflichteten. Dazu soll der Zoll insgesamt digitaler aufgestellt werden, indem die notwendigen Aus- und Weiterbildungskapazitäten und IT-Verfahren geschaffen werden, die den Umgang mit den enormen Datenmengen erleichtern. 

Die Bekämpfung illegaler Finanzierung von Immobilien bildet einen Schwerpunkt der geplanten Aktivitäten. Dazu gehört die Einführung eines Versteuerungsnachweis für gewerbliche und private Immobilienkäufer aus dem Ausland bei jeglichem Immobilienerwerb in Deutschland und das Verbot des Immobilienerwerbs mit Bargeld. Zusätzlich wird im Grundbuch eine ladungsfähige Anschrift bei Änderungen verpflichtend und in einer Machbarkeitsstudie soll untersucht werden, ob ein Grundbuch auf der Blockchain möglich und vorteilhaft ist. 

Zudem soll die Qualität der Daten im Transparenzregister verbessert werden, sodass die wirtschaftlich Berechtigten in allen vorgeschriebenen Fällen tatsächlich ausgewiesen werden. Dazu soll auch die digitale Verknüpfung mit anderen in DE bestehenden Registern sowie die Verknüpfung des Datenbankgrundbuchs mit dem Transparenzregister beitragen – mit dem Ziel, die Verschleierung der wahren Eigentümer von Immobilien zu beenden. Für den Nicht-Finanzbereich, z.B. den Immobiliensektor sollen Geldwäsche-Meldungen erleichtert und der Vollzug deutlich erhöht werden. 

Anbieter von Kryptoassetdiensten sollen zur konsequenten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet werden. Es wird das Ziel formuliert, für effektive und zügige Genehmigungsverfahren für FinTechs zu sorgen … und einen Rechtsrahmen zu schaffen, damit digitale Finanzdienstleistungen ohne Medienbrüche funktionieren. Die Koalitionsparteien wollen „die mit neuen Technologien wie z.B. Blockchain verbundenen Chancen nutzen, Risiken zu identifizieren und einen angemessenen regulatorischen Rahmen zu schaffen.“ Dabei soll die neue Dynamik für Finanzinnovationen, Kryptoassets allerdings in einem Level-Playing-Field mit gleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU sowie zwischen traditionellen und innovativen Geschäftsmodellen und gegenüber großen Digitalunternehmen stattfinden. 

Ebenfalls soll die Bekämpfung der OK zu einem Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden werden – u.a. durch Nutzung strafrechtlicher Möglichkeiten bei der Vermögensabschöpfung und der Optimierung der Strukturen und Ressourcen bei der Geldwäschebekämpfung. Im Bereich der Strafverfolgung soll alles dafür getan werden, missbräuchliche Dividendenarbitragegeschäfte (Cum/Ex, Cum/Cum u.a.) zu unterbinden. Um dies betrugssicher sicher zu stellen, sollen technische Möglichkeiten, z.B. Blockchain, noch stärker genutzt werden. Es soll dafür gesorgt werden, dass erlittene Steuerschäden konsequent zurückgefordert und eingezogen werden. Der Daten- und Informationsaustausch zwischen Finanzaufsicht und Steuerbehörden soll zukünftig auch bei Verdachtsfällen der missbräuchlichen Dividendenarbitrage und des Marktmissbrauchs möglich sein. 

Grundsätzlich scheint die neue Koalition das Thema Geldwäschebekämpfung tatsächlich intensiver angehen zu wollen – „Das strategische Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche werden wir im BMF organisatorisch und personell verstärken und dabei auch Zoll, Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), BaFin und die FIU stärken.“ – es bleibt aus Sicht eines Geldwäschebeauftragten zu hoffen, dass dem auch zügig Taten folgen. 


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