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Offshore Gesellschaften, Steuerparadies, Geldwäsche
Wegen „Suisse Secrets“ – EVP schlägt vor, die Schweiz auf die „graue“ Liste zu setzen
08.04.2022 – Die Fraktion der konservativen Parteien im EU-Parlament, EVP, fordert die EU-Kommission auf, die Schweiz als Land mit hohem Geldwäscherisiko neu zu bewerten.

Die Schlagzeilen waren vor einigen Wochen groß, als Journalisten von SZ, WDR und NDR unter dem Titel Suisse Secrets über mutmaßlich grobe Verstöße der Schweizer Großbank Credit Suisse gegen Geldwäschebestimmungen berichteten (s.a. die Dokumentation in der ARD-Mediathek dazu).

Auch wenn die Bank die aktuellen Vorwürfe bestreitet, steht fest, dass sie über Jahre hinweg immer wieder Probleme bei der Geldwäschebekämpfung hatte und deshalb mehrfach zu hohen Geldstrafen verurteilt wurde.

Da die Bankpraktiken in der Schweiz grundsätzlich ein solches Vorgehen begünstigten, fordert nun die EVP-Fraktion im EU-Parlament, dass die EU-Kommission die Schweiz als Land mit hohem Geldwäscherisiko neu bewertet, weil die Erkenntnisse aus den Suisse Secrets-Veröffentlichungen auf massive Mängel von Schweizer Banken bei der Geldwäscheprävention hindeuteten. Marcus Ferber, Wirtschaftskoordinator der EVP: „Wenn Schweizer Banken die internationalen Anti-Geldwäsche-Standards nicht ordnungsgemäß anwenden, wird die Schweiz selbst zu einem Land mit hohem Risiko“.

Ob sich diese Position durchsetzt ist aktuell noch offen, auch wenn die EVP die größte Gruppe von Abgeordneten im EU-Parlament stellt. Ein ähnlicher Antrag der Grünen-Fraktion zur Aufnahme der Vereinigten Arabischen Emirate in die Liste der Staaten, deren System der Geldwäscheprävention Mängel aufweist, fand noch keine Mehrheit – obwohl die FATF die VAE Anfang März bereits auf ihre „graue“ Liste gesetzt hat. Am Ende spielen für die EU-Kommission häufig auch politische Gründe eine Rolle – so ist zu vermuten, dass man die Emirate als potenziellen künftigen Gaslieferanten der EU nicht mit einem solchen Schritt brüskieren wollte.

Praxistipp:

Wenn ein Staat von der EU-Kommission über die Fortschreibung der Delegierten Verordnung von 2016 (DVO (EU) 2016/1675 v. 14.07.2016, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2022/229 v. 07.01.2022) in die Liste der Staaten mit Mängeln bei der Geldwäschebekämpfung aufgenommen wird, gelten für Sie als verpflichtetes Unternehmen automatisch verstärkte Sorgfaltspflichten bei der Anbahnung von Kundenbeziehungen und Durchführung von Transaktionen. Den jeweils aktuellen Stand dazu sowie die zu berücksichtigenden Auflagen stellen wir Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung.


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