
Wettbewerbsregister in Planung – Schwerwiegende Rechtsverstöße werden veröffentlicht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters veröffentlicht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und die sich im Wettbewerb fair verhalten. In das Register sollen künftig also die Unternehmen eingetragen werden, denen Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Korruption, Menschenhandel oder Beteiligung an organisierter Kriminalität vorzuwerfen ist. Diese Untermehmen sollen keine öffentlichen Aufträge erhalten. Eintragungen erfolgen nicht nur bei rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen und Strafbefehlen, sondern bereits auch bei bestandskräftigen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dies gilt für Fehlverhalten von leitenden Mitarbeitern eines Unternehmens oder deren Inhabern. Das Wettbewerbsregister soll 2019 abrufbar sein.
Den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters finden Sie hier>>.
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