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Whistleblowing, Hinweisgeber
Whistleblowing – sind Sie vorbereitet?
23.06.2021 – Beim Thema Hinweisgeberschutz ist vielen Unternehmen noch nicht bewusst, dass die Zeit drängt – bis Ende des Jahres muss die EU-Hinweisgeberrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein.

Das bedeutet konkret, dass Unternehmen bis dahin die Voraussetzungen schaffen müssen, um Mitarbeitern und externen Ansprechpartnern die Möglichkeit zu geben, auf unethische oder illegale Verhaltensweisen hinzuweisen – ohne Sanktionen oder Repressalien befürchten zu müssen.  

Neben einer Unternehmenskultur, die für solche Hinweise offen ist und diese nicht als „anschwärzen“ versteht sind noch verschiedene weitere Aspekte wichtig für ein funktionierendes Hinweisgebersystem. Es muss insbesondere für die Mitarbeiter leicht zugänglich sein und die Anonymität der meldenden Person gewährleisten. Außerdem ist eine schnelle und effektive Bearbeitung – einschließlich einer Rückmeldung an den Hinweisgeber wichtig für ein funktionierendes System. Ebenfalls empfiehlt es sich, zu diesem Thema ein Team von Experten aus verschiedenen Bereichen zusammenzustellen, dass den Hinweisen gezielt nachgeht.

Dazu passt, dass auch die BaFin ihre Hinweisgeberstelle modernisiert – aktuell wird ein Referentenentwurf zu einer Änderung der Verordnung zur Meldung von Verstößen bei der BaFin diskutiert. Dieser sieht u.a. vor, dass die Aufsicht verpflichtet wird, den Hinweisgebern regelmäßig den Stand der Bearbeitung zurückzumelden. 

Praxistipp: 

Whistleblowing kann helfen, Ihr Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Dazu ist jedoch eine Unternehmenskultur erforderlich, die ethisches Verhalten und die Einhaltung der Unternehmenswerte fördert. Und Sie benötigen auch einen Kanal, über den Hinweisgeber kritische Punkte anonym melden können. 

Wenn Sie für Ihr Unternehmen Schwierigkeiten sehen, das fristgerecht bis Ende des Jahres umzusetzen, können Sie die Hinweisgeberstelle auch an einen externen Fachmann vergeben. Damit gelingt es eventuell sogar besser, das Vertrauen von Mitarbeitern und Dritten zu erhöhen, dass ihre Hinweise wirklich anonym und vertraulich behandelt werden. Wenn Sie in dieser Frage Unterstützung wünschen, sprechen Sie uns gerne an. 



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

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