Die aktuelle politische Lage mit teils täglichen Veränderungen hinsichtlich der von Finanzsanktionen betroffenen Personen stellt eine besondere Herausforderung für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten dar. Damit die Sanktionen ihre beabsichtigte Wirkung entfalten können, ist es notwendig, dass Sie potenzielle Vertragspartner sowie wirtschaftlich Berechtigte überprüfen, ob diese von einer Finanzsanktion betroffen sind.
Die FIU weist darauf hin, dass bei positivem Resultat einer solchen Überprüfung eine Verdachtsmeldung zu erstellen ist, dabei sollte als Indikator unbedingt B2305 – Transaktion in/aus Staaten, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat, verwendet werden.
Praxistipp:
Die Einhaltung von geltenden Sanktionen ist für Unternehmen verpflichtend. Aktuell ist der Aufwand aufgrund der Vielzahl von neuen Sanktionen besonders hoch. Wenn Ihr Unternehmen Zahlungen im größeren Umfang abwickelt, sollten Sie die Nutzung einer automatisierten Lösung für Ihre Buchhaltung prüfen.
Wenn es nur um Einzelgeschäfte geht, ist die von Bund und Ländern angebotene Finanz-Sanktionsliste FisSaLis sehr hilfreich. Diese ist tagesaktuell gepflegt, wie wir uns überzeugt haben und einfach zu handhaben – geben Sie einfach den Namen eines Vertragspartners ein und Sie erhalten das Ergebnis, ob die betreffende Person von einer in Deutschland geltenden Sanktion betroffen ist, einschließlich eines Verweises auf die zugrundeliegende Bestimmung. Das Ergebnis Ihrer Abfrage sollten Sie als Screenshot dokumentieren (auch bei „Nicht-Treffern“)!
Auch zu empfehlen ist der Sanktionstracker vom spendenfinanzierten Recherchezentrum CORRECTIV. CORRECTIV trägt tagesaktuell die Sanktionen zusammen, die gegen Personen und Unternehmen verhängt werden. Über den Sanktionstracker kann einfach nach verhängten Sanktionen recherchiert werden.
>>FIU: Sanktionen gegen Russland
>>Regierungspräsidium Darmstadt: Sondernewsletter Nr. 27 vom 3. März 2022
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