Clankriminalität wird im Lagebild „Organisierte Kriminalität“, das das BKA jährlich herausgibt, als Teil der organisierten Kriminalität verstanden. Darunter fallen eine Vielzahl von Verbrechen, wie bewaffnete Raubüberfälle, Diebstahl, Bombenanschläge auf Geldautomaten, Geldwäsche und Drogenhandel. Ohne dass es eine exakte Definition gibt, grenzen sich diese familienbasierten Netzwerke von anderen Formen von OK durch folgende Merkmale ab:
- Eine starke Ausrichtung auf die zumeist patriarchalische und hierarchisch geprägte Familienstruktur und engen familiären Bindungen
- Eine mangelnde Integrationsbereitschaft mit Aspekten einer räumlichen Konzentration, die häufig einer ethnischen Subkultur mit Migrationshintergrund entspringt
- Die Ablehnung von Staatsgewalt und offiziellen Organen wie Polizei und Behörden, verbunden mit einem deutlichen Maß an Gewaltbereitschaft
- Das Provozieren von Eskalationen auch bei nichtigen Anlässen oder geringfügigen Rechtsverstößen
- Die Ausnutzung gruppenimmanenter Mobilisierungs- und Bedrohungspotenziale die im Vergleich zu anderen, nicht familiär geführten Organisationen den Einsatz bestimmter Gegenstrategien wie z.B. verdeckte Ermittler fast unmöglich macht.
Dabei stellt die Bildung einer ethnischen „Parallelgesellschaft“ eine der größten Herausforderungen für Polizei und Strafverfolgung dar.
Praxistipp:
Wenn Sie als verpflichtetes Unternehmen nach dem GwG, insbesondere im Nichtfinanzsektor – z.B. als Güterhändler oder Immobilienmakler tätig sind-, sollten Sie die Erkenntnisse aus dem jeweils aktuellen Bundeslagebild sowie entsprechenden Medienberichten bei Ihrer Risikoanalyse unbedingt berücksichtigen. Wenn Sie in einem Umfeld – räumlich oder fachlich tätig sind, das Bezüge zu den Tätigkeitsbereichen der Clankriminalität aufweist, müssen Sie die sich daraus ergebenden Risiken benennen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um Ihr Unternehmen vor der Gefahr zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ausgenutzt zu werden, zu schützen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge