Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Wirecard – hat fehlende zentrale Aufsicht Skandal begünstigt?
In einer kleinen Anfrage haben verschiedene Abgeordnete der FDP der Bundesregierung kritische Fragen zur Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor gestellt. Diese ist verfassungsrechtlich bei den Ländern angesiedelt.

Hinterfragt wurde sowohl die generelle Zuständigkeit als auch die Einschätzung der Effizienz der Aufsicht. Dabei standen insbesondere die personelle Ausstattung der jeweiligen Landesbehörden sowie die Anzahl der Verdachtsmeldungen und der durchgeführten Vor-Ort-Prüfungen und sonstigen Prüfungshandlungen durch die lokale Aufsicht im Fokus. Ebenfalls wurden die – vom Parlament in Auftrag gegebenen – Maßnahmen der Bundesregierung hinterfragt, die eine für den Nichtfinanzsektor notwendige Verbesserung der Geldwäscheaufsicht in diesem Bereich erreichen sollten. Besondere Brisanz hat der Sektor erhalten, da auch Wirecard als Nichtfinanzunternehmen eingestuft und damit der Aufsicht der Bezirksregierung von Niederbayern unterstellt war.

Angesichts der Vielzahl von Verpflichteten, die unter dem Begriff „Nichtfinanzunternehmen“ zusammengefasst werden – so etwa Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Veranstalter von Glücksspielen, Versicherungsvermittler, Immobilienmakler und Güterhändler – wundert es nicht, dass es nicht eine zentrale Aufsicht gibt. Zu speziell sind die Anforderungen und Risiken der Unternehmen und im Gegensatz zu den Finanzinstituten handelt es sich oftmals um kleine bis mittlere Unternehmen.

In ihrer Antwort bekräftigt die Bundesregierung die verfassungsrechtlich gewollte Zuständigkeit der Landesbehörden und betont, dass mit Blick auf die Heterogenität der Verpflichteten dieser Ansatz auch sinnvoll sei. Die in der Antwort enthaltenen vielfältigen Zahlen zur personellen Besetzung der einzelnen Behörden zeigt dabei ein je nach Bundesland sehr unterschiedliches Bild. Über 20 Mitarbeiter sind nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen für die Aufsicht zuständig, wobei nur Hessen, Niedersachsen und NRW die Anzahl der Mitarbeiter in den letzten Jahren spürbar erhöht haben. In allen anderen Bundesländern sind weniger als 10 Mitarbeiter zuständig, die Bandbreite reicht dabei bis zu 1-2 Mitarbeiter. Angesichts von bundesweit über einer Million potenziell verpflichteter Unternehmen im Nichtfinanzsektor kann die personelle Ausstattung insoweit nur bedingt überzeugen.

Unterstellt sind die jeweiligen Behörden i.d.R. entweder dem Innen- oder dem Wirtschaftsministerium des Landes. Der rechtliche Rahmen ist durch das GwG für alle gleich geregelt. Neben verschiedenen Gremien zum Bund-Länder-Austausch in Sachen Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung wird auf die koordinierende Aufgabe der FIU verwiesen. Besonders hervorgehoben werden die sog. „Koordinierende Stellen“, die auf Bitte des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) bei den Ländern eingerichtet wurden, auch vor dem Hintergrund der an sich für das zweite Halbjahr 2020 vorgesehenen Überprüfung der Geldwäscheaufsicht in Deutschland durch die Financial Action Task Force (FATF), die Corona-bedingt allerdings verschoben wurde.

Einer generellen Zentralisierung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor erteilt die Bundesregierung mit Blick auf die heterogene Geschäftstätigkeit der betroffenen Unternehmen eine Absage, verweis aber auf ihren Anfang des Jahres veröffentlichten Aktionsplan, der zahlreiche Verbesserungen vorsehe.

Wenn dies auch für die Vielzahl von Verpflichteten im Nichtfinanzsektor nachvollziehbar ist, bleibt angesichts des Wirecard-Skandals die Frage offen, weshalb ein solches Unternehmen nicht als Finanzinstitut eingestuft wurde und damit der zentralen Aufsicht der BaFin unterlegen hätte.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022