Zweifellos hat sich in Deutschland bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den letzten 12 Monaten eine Menge getan. Beispielhaft seien die Erweiterung des § 261 StGB auf den „all-crime-Ansatz“, die GwGMeldeVOImmobilien sowie das TraFinG aufgeführt, letzteres dient der Umstellung des Transparenzregisters auf ein Vollregister damit eine europaweite Vernetzung dieser Register möglich wird.
Und dennoch gilt Deutschland spätestens seit der FATF-Prüfung 2010, wo erhebliche Mängel bei der Geldwäschebekämpfung festgestellt wurden, als Paradies für Geldwäscher. Ob sich bei der noch laufenden erneuten Überprüfung durch die FATF viel zum Positiven verändert hat, darf mit Spannung abgewartet werden. Mit einem Ergebnis ist nicht vor 2022 zu rechnen.
Deshalb beschäftigt sich die Tagesschau mit der Frage, was andere Länder möglicherweise besser machen im Kampf gegen Geldwäsche. Beispielhaft werden die besseren rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einzug von verdächtigen Geldern in Italien, Großbritannien und den USA genannt. Dies liegt u.a. daran, dass in diesen Ländern teilweise eine Beweislastumkehr gilt – wenn Besitztümer im Verdacht stehen, mit Geldern aus illegalen Quellen erworben worden zu sein, muss der Besitzer nachweisen, dass er sie rechtmäßig erworben hat. Dies wurde ansatzweise mit der Änderung des § 261 StGB auch in Deutschland umgesetzt.
Allerdings ist das Fazit relativ ernüchternd. Zwar werden in den genannten Ländern häufiger große Summen verdächtigen Geldes eingezogen, allerdings fehlt es an verlässlichen Informationen darüber, in wie vielen Fällen dies nicht nur vorläufig erfolgreich ist, sondern gerichtlich bestätigt wird. Insofern sei kein Land perfekt, sinngemäß äußert sich der Chef der FATF, David Lewis, so, „dass es überall schlecht läuft, nur in einigen Ländern weniger schlecht“.
EU-seitig gibt es die bereits mehrfach erwähnten Überlegungen, eine neue Geldwäsche-Verordnung einzuführen, ebenso die neue Geldwäschebehörde AMLA. Daneben sollen eine Bargeldobergrenze und – wenn politisch durchsetzbar – auch ein europaweites Vermögensregister die europaweite Zusammenarbeit verbessern. Denn in der internationalen Zusammenarbeit hapert es noch immer an einigen Stellen – sehr zur Freude der Geldwäscher, die hochgradig international agieren – die Operation „2BaGoldMule“ von Europol im vergangenen Jahr lässt grüßen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge