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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Woran es bei der FIU hapert
16.01.2023 – Die FIU, die zentrale Stelle in Deutschland, die für die Bearbeitung der Verdachtsmeldungen zuständig ist, steht seit längerem in der Kritik. Aufgrund eines enormen Bearbeitungsrückstaus trat der Leiter der Behörde zurück.

Eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ brachte erstaunliche Ergebnisse. Auf die Frage, wie es um den Bearbeitungsstand der über 100.000 unbearbeiteten Verdachtsmeldungen stehe, antwortete die Task Force der FIU, dass zum einen von den zunächst mehr als 100.000 Meldungen „nur“ noch knapp 40.000 als relevant einzustufen seien. Zum anderen seien innerhalb eines Monats davon rund 2.500 Meldungen bearbeitet worden. 

Erschreckend daran – in einer ersten Ankündigung hieß es, dass der Rückstau bis zum Frühjahr 2023 abgearbeitet werden solle – davon kann man nach diesen Zahlen allerdings nicht mehr ausgehen. Was die Reduzierung der ursprünglichen Zahl von über Hunderttausend unbearbeiteten Verdachtsmeldungen angeht, so liegt das auch am Bearbeitungssystem der FIU. Wird eine Meldung als nicht relevant eingestuft, so landet sie für ca. 3 Jahre in einem sog. Infopool, der als Vergleichsdatenbank bei künftigen Meldungen herangezogen wird. Laut ZDF ist dieser Infopool seit Januar 2020 auf über 400.000 Meldungen angewachsen – darin sind die ursprünglich als relevant eingestuften 100.000 unbearbeiteten Meldungen noch nicht einbezogen. In Summe sind also über eine halbe Million Verdachtsmeldungen nicht bearbeitet. 

Wie kann das sein? Ein Grund ist der enorme Anstieg der Anzahl der gemeldeten Fälle – so wurden alleine im Jahr 2021 fast 300.000 neue Verdachtsmeldungen abgegeben. Ein solcher Berg von Meldungen kann nur mit Hilfe geeigneter IT-Technologie zeitnah und effizient bearbeitet werden. Daran hapert es allerdings seit längerem. Denn schon seit 2 Jahren sollte eine neue Software zum Einsatz kommen – die Ausschreibung dafür läuft allerdings derzeit noch – und bei der voraussichtlichen Dauer bis zur tatsächlichen Einführung unkt eine Bundestagsabgeordnete: „Mit einer erfolgreichen Geldwäschebekämpfung ist in Deutschland wohl vor 2030 nicht zu rechnen“. Die angeblich bereits eingesetzte Lösung unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz scheint derweil nicht über einen Feldversuch hinausgekommen zu sein. Da spielt es dann auch keine große Rolle, dass es für einen dauerhaften Einsatz von KI bislang gar keine rechtliche Grundlage gibt. 

Was allerdings bei aller berechtigten Kritik nicht untergehen darf ist, dass es eine ganze Reihe von strukturellen Fehlern und Missständen gibt, deren Behebung die Arbeit der FIU wesentlich verbessern würden – für die jedoch bisher offensichtlich der politische Wille bei allen Bundesregierungen der letzten 10 Jahre gefehlt hat. Dazu gehören eine klare Regelung der Zuständigkeiten der verschiedenen beteiligten Bundes- und Länder-Behörden ebenso wie die zwingend erforderlichen Zugriffsrechte und -möglichkeiten für die FIU-Mitarbeiter auf die Daten der Strafverfolgungsbehörden.  Und letztlich vor allem die Bereitstellung entsprechender Mittel – in Form von ausreichend Personal mit entsprechender Qualifikation und einer adäquaten EDV-Ausstattung – kurzum es fehlt an einer Gesamtstrategie zur Aufklärung, Ermittlung und Strafverfolgung von Geldwäsche und der Einziehung illegaler Vermögenswerte und vor allem am politischen Willen, diese auch konsequent durchzusetzen.


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