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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Zahl der Vor-Ort-Kontrollen im Finanzsektor durch Aufsichtsbehörden steigt deutlich
Die statistische Auswertung des Bundesministerium der Finanzen zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz für den Berichtszeitraum 2019 weist eine deutliche Zunahme der Vor-Ort-Prüfungen aus.

Demnach sind im Berichtszeitraum 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im Finanzsektor ca. 35 % mehr Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt worden. Im Nichtfinanzsektor sind die Vor-Ort-Prüfungen lediglich im Vergleichszeitraum um ca. 4,2% gestiegen. Die moderate Zunahme im Nichtfinanzsektor verwundert nicht wirklich. Denn während die Anzahl der in der Geldwäscheaufsicht Vollzeitbeschäftigten im Finanzsektor mit 103,5 im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben ist, sind die im Nichtfinanzsektor Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 um ca. 9,5% zurückgegangen. Vor dem Hintergrund, dass Ende des Jahres eine FATF-Deutschlandprüfung ansteht und dabei insbesondere auch die Umsetzung und Effektivität der Geldwäscheprävention und -aufsicht im Nichtfinanzsektor auf dem Prüfstand steht, ist der Rückgang der Vollzeitbeschäftigten in der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor nicht ganz nachzuvollziehen. Denn das >>Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – BMJV stellte noch fest: „Diese Prüfung ist von enormer Relevanz, da die Ergebnisse der Prüfung das wirtschaftliche und politische Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinflussen werden.“
Der aktuelle Fall Wirecard AG zeichnet indes ein anderes Bild: „In Sachen Geldwäsche wurde die Muttergesellschaft des Zahlungsabwicklers offenbar von keiner deutschen Aufsichtsbehörde überwacht“, stellte die FAZ am 01.07.2020 in einem >>Online-Artikel fest. Man kann also festhalten: Solange es bei politischen Lippenbekenntnissen verbleibt und die zuständigen Aufsichtsbehörden personell nicht besser ausgestattet, um ihrer Geldwäscheaufsicht in vollem Umfang nachkommen zu können und Zuständigkeitsfragen nicht zweifelsfrei geklärt werden, bleibt Deutschland für Geldwäscher weiterhin attraktiv. Die Verantwortung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung überwiegend bei den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz zu sehen, wird den gewaltigen Herausforderungen nicht gerecht. Nur ein gemeinsames Agieren von personell gut aufgestellten Aufsichtsbehörden und Verpflichteten – gerade auch im Nichtfinanzsektor –  vermag der (internationalen) Finanzkriminalität die Stirn zu bieten.



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