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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Zahlreiche Geldbußen gegen Banken wegen Verstößen bei der Geldwäscheprävention 
15.10.2021 – Die BaFin hat weitere Geldbußen gegen zwei in Deutschland tätige Tochtergesellschaften internationaler Banken verhängt. In einem Fall wurde auch wiederum ein Sonderbeauftragter bestellt. Die britische Aufsichtsbehörde verhängte ebenfalls eine Geldbuße in Millionenhöhe.

Zum einen ist mit der VTB Bank SE die Tochtergesellschaft der zweitgrößten russischen Bankengruppe betroffen. Diese mehrheitlich dem russischen Staat gehörende Bank hat sich in Deutschland und Europa insbesondere auf Geschäftskunden mit Firmen spezialisiert, die geschäftliche Beziehungen mit russischen Kunden unterhalten.  Der neue BaFin-Präsident Branson kündigte ein insgesamt härteres Vorgehen gegen Finanzunternehmen an, das Thema Geldwäscheprävention sei in vielen europäischen Ländern in der Vergangenheit unterschätzt worden. 

Ebenfalls betroffen ist die Bank Melli Iran, der ein Kreditverbot erteilt wurde, weil das Geldhaus durch eine Verletzung des Vieraugenprinzips bei der Kreditvergabe gegen die Vorschriften für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen habe. 

Noch schwerwiegender scheint der Fall der britischen National Westminster Bank (NatWest), der eine Strafe von bis zu 240 Millionen Pfund wegen Beihilfe zur Geldwäsche droht. Die Bank, inzwischen Tochter der Royal Bank of Scotland, hatte bei einem Juwelierunternehmen mit einem Jahresumsatz von ca. 15 Mio. Pfund eine Einlage von insgesamt 365 Mio. Pfund akzeptiert, die zu 2/3 bar eingezahlt wurden, obwohl vereinbart war, dass die Bank keine Bargeldeinlagen annimmt. 

Praxistipp: 

Da zu erwarten ist, dass auch die Aufsichtsbehörden im Nicht-Finanzsektor ihre Überwachung der verpflichteten Unternehmen intensivieren werden sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die entsprechenden Regeln einhält, um bei einer Überprüfung ein hohes Bußgeld zu vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne dabei – sprechen Sie uns an.


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  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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