Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzaufsicht) hat gemeinsame Leitlinien nach Artikel 25 der Verordnung (EU) 2015/847 zu den Maßnahmen veröffentlicht, mit deren Hilfe Zahlungsdienstleister das Fehlen oder die Unvollständigkeit von Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten feststellen können, und zu den empfohlenen Verfahren für die Bearbeitung eines Geldtransfers, bei dem die vorgeschriebenen Angaben fehlen.
(Quelle: Fehlende oder unvollständige Angaben: Leitlinien für Zahlungsdienstleister)