Zentrales Wettbewerbsregister beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 29.03.2017 die Einführung eines zentralen Wettbewerbsregisters zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität beschlossen. In dieses sollen Unternehmen eingetragen werden, die nachweislich gravierenden Rechtsverstöße wie Bestechung, Steuerhinterziehung, Unterwanderung des gesetzlichen Mindestlohns, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung begangen haben. Damit soll sichergestellt werden, dass nur solche Unternehmen Aufträge von der öffentlichen Hand erhalten, die sich an geltendes Recht halten. Der Gesetzgeber erhofft sich mit der Einführung eines zentralen Wettbewerbsregisters die Identifizierung „schwarzer Schafe“. Die Eintragung von Unternehmen im Wettbewerbsregister soll nach drei bis fünf Jahren wieder gelöscht werden. Im Register eingetragene Unternehmen haben die Möglichkeit, eine Löschung aus dem Register zu erreichen, wenn sie sich wieder als zuverlässig erweisen. Dies soll durch personelle und organisatorische Maßnahmen nachgewiesen werden. Das zentrale Wettbewerbsregister wird voraussichtlich beim Bundeskartellamt geführt werden.
Den Gesetzentwurf zum zentralen Wettbewerbsregister finden Sie hier>>.
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