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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Zentralstelle zur besseren Umsetzung von Sanktionen
19.10.2022 – Die Kritik an der in Deutschland schleppenden Umsetzung der von UN und EU verhängten Sanktionen war groß. Zu wenig, zu langsam und nicht proaktiv genug – das soll sich jetzt mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ändern.

Auch der Prüfbericht der FATF hatte in diesem Bereich noch Handlungsbedarf signalisiert – so werden Sanktionen in Deutschland zwar in der Regel innerhalb von 24 Stunden in Kraft gesetzt und bekannt gemacht. Allerdings verfüge die FIU z.B. über keine Statistiken zur Durchsetzung der Sanktionen und weder bei Anmeldungen zum Handelsregister noch zum Transparenzregister fände bislang ein proaktiver Abgleich mit den geltenden Sanktionslisten statt (FATF Anm. 219 S. 126). Für Abhilfe soll nun eine neu zu schaffende Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) beim Finanzministerium sorgen – dabei sollen auch Synergieeffekte für die Bekämpfung von Geldwäsche genutzt werden. Die ZfS soll zudem auch Tipps von Hinweisgebern entgegennehmen und ähnlich wie die BaFin bei Verstößen von Unternehmen Sonderbeauftragte zur Überwachung der korrekten Umsetzung der Sanktionsbeschlüsse einsetzen können. 

Zudem sollen Personen, die auf einer Sanktionsliste der EU stehen, automatisch als unzuverlässig gelten, was Ermittlungen gegen diese Personen erleichtert. Darüber hinaus plant die Bundesregierung laut übereinstimmenden Medienberichten ein Verbot zur Nutzung von Bargeld beim Kauf von Immobilien, welches von Notaren überwacht werden soll. Und eine weitere Forderung von Experten und FATF soll umgesetzt werden – die Daten aus den Grundbüchern sollen mit dem Transparenzregister verknüpft werden, um das Aufspüren der wahren Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigten zu erleichtern.  

Praxistipp: 

Da der Bericht der FATF offensichtlich und zügig Wirkung zeigt, empfiehlt es sich für nach dem GwG verpflichtete Unternehmen, diesen Bericht sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen. Dann dürfte es auch leichter fallen, sich auf die entsprechenden Anpassungen der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen vorzubereiten – wenn Sie in diesem Zusammenhang Unterstützung wünschen, sprechen Sie uns gerne an.


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