Und gleichzeitig musste die J.P. Morgan Bank ein Bußgeld in Höhe von 45 Mio. Euro wegen systematischer Fehler in der Geldwäscheprävention zahlen.
18 Festnahmen und mehr als 35 Mio. Euro beschlagnahmte Vermögenswerte sind das Resultat einer internationalen Aktion gegen drei weltweit agierende Betrugs- und Geldwäschenetzwerke. Dabei wurden 60 Objekte in Deutschland, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Singapur, Spanien, den USA und Zypern untersucht – gemeinsam mit Europol und nationalen Strafverfolgungsbehörden der betroffenen Länder.
Die Betreiber der Netzwerke haben über Jahre Kreditkartendaten missbraucht, indem sie kleinere Beträge für vermeintliche Online-Abonnements fingiert und unrechtmäßig abgerechnet haben. Dabei ist ein Schaden von mehr als 300 Mio. Euro entstanden. Aufgefallen ist das Ganze durch zahlreiche Verdachtsmeldungen, die bei der FIU eingingen und aus denen diese ein auffälliges Muster erkannte und die Staatsanwaltschaft sowie die BaFin einschaltete. Die „Operation Chargeback“ ist ein gelungenes Beispiel von behördenübergreifender und internationaler Zusammenarbeit – damit lassen sich nach dem Prinzip „follow the money“ auch große Fische fangen.
Was das mit dem Bußgeld gegen J.P. Morgan zu tun hat? Die Bank hatte ihre internen Prozesse zur Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen nicht im Griff und über ein Jahr lang systematisch solche Meldungen nicht rechtzeitig abgegeben. Da es sich nicht um Einzelfälle sondern um einen systematischen Verstoß handelte richtet sich das Bußgeld nach dem Gesamtumsatz des Unternehmens – deshalb die ungewöhnlich hohe Summe von 45 Mio. Euro.
Fazit:
Für verpflichtete Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz ist es wichtig, geeignete Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen ihre Pflichten nach dem GwG zu verhindern. Zu diesen Pflichten gehört auch die unverzügliche Abgabe von Verdachtsmeldungen. Wie im Fall der erfolgreichen Operation Chargeback zu sehen, können auch einzelne Verdachtsmeldungen bei der Analyse durch die FIU zu einer wichtigen Unterstützung werden.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge