Als verpflichtetes Unternehmen sind Sie womöglich grenzüberschreitend in verschiedenen Ländern tätig. Deshalb sind auch Entwicklungen und neue Regelungen in anderen Ländern, mit denen Sie Geschäftskontakte pflegen, für Sie relevant. In dieser Übersicht stellen wir einige aktuelle Punkte vor.
Schweiz
Die Schweiz hat eine neue Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) beschlossen. In seiner letzten Sitzung vor Weihnachten stimmte der Bundesrat der gemeinsam von Justiz und Polizei entwickelten Strategie zu, um der wachsenden Bedrohung durch kriminelle Netzwerke zu begegnen.
Dazu wurde ein nationaler Aktionsplan verabschiedet. Dieser reicht von der Verbesserung des Lagebilds (vergleichbar den Lagebildern der Bundespolizei zur OK in Deutschland) über die Schulung der Behörden auf kantonaler und Bundesebene bis zur Verbesserung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit. Auch Gesetze sollen verschärft werden, um Geldwäscherei mit Vermögensabschöpfung und digitalen Beweismitteln besser bekämpfen zu können. Und last but not least sollen die zuständigen Behörden mehr Ressourcen – sowohl personeller wie sachlicher Art bekommen.
Damit OK nicht schleichend die Demokratie untergraben und den Finanzplatz Schweiz gefährden könne, müsse an den Erträgen angesetzt werden und verdächtige Vermögenswerte sollen einfacher und rascher einfroren und später eingezogen werden können.
Insgesamt ein spannender Plan, der in manchen Punkten an die Absichten des ehemaligen Finanzministers Lindner in Deutschland erinnert. Ob sich die neue Bundesregierung ein Beispiel daran nehmen wird?
Argentinien
Wenn die Polizei das Büro des argentinischen Fußballverbandes AFA sowie von 13 weiteren Profi-Fußballvereinen durchsucht, weil der Verdacht auf Geldwäsche besteht, dann erstaunt das aktuell noch. Auslöser waren Ermittlungen gegen einen Finanzdienstleister, der Kredite anbietet und eine virtuelle Geldbörse entwickelt hat. Pikant daran – das Unternehmen ist Trikotsponsor der argentinischen Fußball-Nationalmannschaft und Sponsor weiterer namhafter Fußballvereine.
Gegen das Unternehmen wird ermittelt, weil über seine Plattform Transaktionen von fast 500 Millionen Euro abgewickelt wurden – auffällig häufig von Menschen mit Minijobs und solchen, die bereits wegen Rechnungsfälschung aktenkundig sind. Außerdem seien in Argentinien anfallende Abgaben auf Geldtransfers nicht abgeführt und damit Steuern in Höhe von ca. 2 Millionen Euro hinterzogen worden. Bei der Razzia im Profifußball ging es um Hinweise auf Verbindungen zu diesem Unternehmen.
Die Fälle, wo der Profifußball in Geldwäscheaktivitäten verwickelt ist, häufen sich (s. auch die Wettbetrugsskandalwelle in der Türkei aktuell). Sie bestätigen damit den bereits seit langem bestehenden Verdacht, dass dieser Bereich für Geldwäsche anfällig ist. Insofern ist die Entscheidung der EU, Profifußballvereine ab 2027 der EU-Anti-Geldwäscheverordnung zu unterwerfen, offensichtlich eine gute Entscheidung gewesen.
Deutschland
Genutzt wird sie nicht besonders häufig – die eID-Karte. Sie ist laut § 12 Abs. 2 Geldwäschegesetz ein zulässiges Identifizierungsdokument im Rahmen der Erfüllung der Kundensorgfaltspflichten.
Nun kommen die eID-Karten in den Ruf, Geldwäsche eher zu unterstützen. Gedacht sind die 2021 eingeführten eID-Karten dazu, online die eigene Identität und Adresse nachweisen zu können. Dies ist insbesondere für Bürgerinnen und Bürger aus dem EWR-Raum gedacht und interessant. Fatal nur, dass nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung (SZ) viele lokale Ämter bei der Ausstellung der Karten die Identität der Antragsteller nicht ausreichend überprüfen, sodass es für Geldwäscher und andere Kriminelle ein Leichtes sei, mit gefälschten oder gestohlenen ausländischen Ausweisen eine eID-Karte zu erhalten und damit z.B. Bankkonten eröffnen zu können. Sowohl die Fachkenntnisse, um ausländische Ausweise auf Gültigkeit zu prüfen wie die Ausstattung mit entsprechenden Dokumentenprüfgeräten seien in vielen Behörden nicht vorhanden.
Von daher empfiehlt es sich für Verpflichtete auf einer persönlichen Prüfung der Ausweisdokumente bei Anbahnung eines Vertragsverhältnisses zu bestehen – und die damit beauftragten Mitarbeiter mit entsprechendem Know-how (z.B. durch die Nutzung von Prado) sowie entsprechenden Prüfmöglichkeiten auszustatten.
Schweiz: Nationaler Aktionsplan gegen Mafia ab 2026
Erste Strategie der Schweiz gegen organisierte Kriminalität – Walliser Zeitung
Geldwäsche-Ermittlungen: Razzia bei argentinischem Fußballverband | sportschau.de
Deutsche eID-Karte als Geldwäsche-Hilfe kritisiert | heise online
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge