Das Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro gegen die Hessische Landesbank fällt dabei noch vergleichsweise niedrig aus, weil das Kreditinstitut in den Jahren 2022 und 2023 Datenverarbeitungssysteme betrieben hat, die „nur eingeschränkt angemessen“ waren. Da nur Einzelaspekte der Organisation des EDV-Monitoring des Zahlungsverkehrs betroffen waren, die „nicht vollumfänglich den regulatorischen Vorgaben entsprachen“, kam die Helaba mit einem blauen Auge davon.
Wesentlich schlimmer traf es J.P. Morgan mit einem Bußgeld von 45 Millionen Euro, weil das Institut in 2021 und 2022 systematisch Geldwäsche Verdachtsmeldungen nicht rechtzeitig an die FIU abgegeben hat. Da der Verstoß systematisch erfolgte, orientierte sich die Höhe des Bußgeldes am Gesamtumsatz des Kreditinstitutes und fiel entsprechend hoch aus.
Der Wiederholungstäter N26-Bank musste bereits in der Vergangenheit mehrere Millionen Euro Bußgeld wegen unzureichender Geldwäscheprävention zahlen (wir berichteten mehrfach). Aufgrund der Ergebnisse einer Sonderprüfung in 2024 wurden nun weitere umfassende Maßnahmen gegen die Bank verhängt, um (endlich) eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Es wurde ein Sonderbeauftragter bestellt (der i.d.R. einen entsprechenden Vorstand ersetzt) und es wurden zusätzliche Eigenmittel angeordnet. Außerdem darf N26 in den Niederlanden kein Neugeschäft mehr mit Hypothekenkrediten betreiben. Auslöser waren gravierende Mängel im Risiko- und Beschwerdemanagement sowie in der Organisation des Kreditgeschäftes. Der langjährige Druck der Aufsicht auf Verbesserungen in der Geldwäscheprävention hatte zuletzt auch Investoren verärgert und zu einem Umbau der Führungsspitze und dem Ausscheiden von Mitgründer Stalf geführt.
Bafin: Helaba muss Bußgeld zahlen wegen Mängeln in Geldwäscheprävention
Bafin greift bei N26 wegen Defiziten in Geldwäscheprävention durch – ntv.de
Finanzaufsicht greift ein – Bafin: Gravierende Mängel bei Digitalbank N26 – Wirtschaft – SZ.de
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge