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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Auch Rat der Europäischen Union begrüßt Aktionsplan
Der Rat der EU stellt sich vollständig hinter die im Aktionsplan der EU-Kommission vom Mai veröffentlichten Vorhaben.

Nachdem die EU-Kommission im Mai ihren Aktionsplan zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) veröffentlicht hatte (Information s. hier), hat nun auch der Rat die verschiedenen Maßnahmen begrüßt und kommentiert.

  • Die Einführung eines einheitlichen Regelwerks i.S. einer unmittelbar anwendbaren Verordnung wird unterstützt. Dabei sollen insbesondere die wesentlichen Bereiche weiter harmonisiert werden, dies gilt insbesondere für
    • die Erreichung eines einheitlichen und hohen Standards für die Kundensorgfaltspflicht insbesondere im Hinblick auf die Identifizierung des Kunden und die Überprüfung der Identität, Art und Zweck der Geschäftsbeziehung, die Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers und die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (Tz 18)
    • bei der Kundenidentifizierung sollen auch die Aspekte einer elektronischen Identifizierung und Überprüfung berücksichtigt werden, ggfs. durch Prüfung ob standardisierte Datensätze dazu definiert werden müssen
    • die Kategorien von Verpflichteten sowie
    • der Sorgfaltspflichten bei in- und ausländischen politisch exponierten Personen (Tz 17).
    • Ebenfalls sollen die Führung von Aufzeichnungen, interne Kontrollen sowie die konzernweite Compliance einheitlich geregelt werden.
  • Die Schaffung einer unabhängigen EU-Aufsichtsbehörde, die subsidiär neben den nationalen Aufsichtsbehörden tätig ist, wird begrüßt. Die Zuständigkeit soll zunächst nur für eine begrenzte Zahl von Verpflichteten gelten, bei denen ein hohes Risiko für GW/TF besteht. Allerdings soll die EU-Aufsichtsbehörde in eng definierten Ausnahmen die Zuständigkeit übernehmen können (Tz 26).
  • Die Einrichtung eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für die zentralen Meldestellen (FIU) wird befürwortet, auch vor dem Hintergrund aktueller datenschutzrechtlicher Probleme. Dazu sollen auch Mitarbeiter und Haushaltsmittel bereit gestellt werden.

Auch legt der Rat an mehreren Stellen Wert auf die Abstimmung der geplanten Maßnahmen mit der FATF, z.B. bei der Anpassung der Methode zur Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko für GW/TF (Tz 5) und hinsichtlich der Berücksichtigung von Dienstleistungsanbietern für virtuelle Vermögenswerte (Tz 27). Der Aufsichtsrahmen für den Nichtbankensektor soll ebenfalls verbessert werden.

Die EU-Kommission wird bestärkt, Anfang 2021 entsprechende Gesetzesvorschläge vorzulegen.



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