Grund waren Verletzungen von Pflichten in der Geldwäschebekämpfung, insbesondere habe die Privatbank als Vermögensverwalter bei einem Kunden, dem Steuerhinterziehung vorgeworfen wurde, die wirtschaftlichen Hintergründe des Kunden und seiner Transaktionen ungenügend geprüft zu haben. Dabei hatte die Bank Geschäftsbeziehungen mit mehreren Firmen, die mit diesem Kunden in Verbindung standen und betreute ein Vermögen in Milliardenhöhe.
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht, Finma, hat nun fast 13 Mio. Franken unrechtmäßig erwirtschafteter Gewinne eingezogen und Verfahren wegen Geldwäscherei gegen 3 Personen veranlasst. Zudem darf die Bank solange keine neuen Kunden mit erhöhtem Geldwäscherisiko aufnehmen, bis sie ihr internes Kontrollsystem verbessert und alle Kundenbeziehungen überprüft habe.
Auch dieser Fall zeigt, dass die Aufsichtsbehörden auch in anderen Ländern verstärkt gegen Geldwäsche vorgehen und die Höhe der Bußgelder zunimmt (wir berichteten). Die Privatbank Mirabaud hatte die Strafe zwar akzeptiert, sich aber lange gegen eine Veröffentlichung gewehrt, weshalb der Vorfall erst jetzt bekannt wurde.
Praxistipp:
Als verpflichtetes Unternehmen sollten Sie es nicht darauf ankommen lassen, sondern ihre Risikoanalyse und internen Sicherungsmaßnahmen proaktiv an veränderte Anforderungen und geänderte Rahmenbedingungen anpassen – dabei unterstützen wir Sie gerne.
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge