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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Aufsichtsbehörde für den Nichtfinanzsektor informiert
22.11.2023 – Das Regierungspräsidium Darmstadt, als eine Aufsichtsbehörde für Verpflichtete nach dem GwG im Nichtfinanzbereich, informiert in seinem Newsletter über neue Entwicklungen in der Geldwäscheprävention.

In der neuesten Ausgabe vom November 2023 werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG)
    Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines neuen Gesetzes beschlossen, mit dem auf die Defizite in der Geldwäschebekämpfung reagiert werden soll, die die FATF bei ihrer letztjährigen Prüfung moniert hatte (wir berichteten). Kernpunkte sind die Bündelung der Kompetenzen zur Geldwäschebekämpfung im neuen Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) einschließlich der derzeitigen FIU und eines Ermittlungszentrums Geldwäsche. Auch die derzeit stark zersplitterte Aufsicht im Nichtfinanzsektor soll dort koordiniert werden.
  • Konkrete Anforderung zur Verifizierung von wirtschaftlich Berechtigten
    Dies ist für Verpflichtete aus dem Nichtfinanzsektor nur noch auf zwei Wegen möglich. Entweder legt der Vertragspartner einen (aktuellen) Auszug aus dem Transparenzregister vor oder der Verpflichtete lässt sich die Daten durch eigene Einsichtnahme ins Transparenzregister gegen Gebühr bestätigen. Screenshots oder Ausdrucke der Webseite werden nicht als Beleg für eine Überprüfung anerkannt.
  • Identifizierung von Erbengemeinschaften
    Auf die besonderen Anforderungen bei der Identifizierung von Erbengemeinschaften (alle Mitglieder der Gemeinschaft sind nach GwG einzeln zu identifizieren) wird explizit hingewiesen. Sofern im Einzelfall für eine Erbengemeinschaft ein geringes Risiko festgestellt werden kann, können die Anforderungen abgesenkt werden und es reicht z.B. die Vorlage einer beglaubigten Nachlassvollmacht (im Original) zur Identitätsprüfung.
  • Merkblatt zu wirtschaftlich Berechtigten aktualisiert
    Die Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzbereich haben sich auf eine neue, überarbeitete Fassung zum Umgang mit wirtschaftlich Berechtigten verständigt. Diese von Mecklenburg-Vorpommern überarbeitete Version finden Sie hier. Sie beinhaltet zahlreiche Fallbeispiele zur Ermittlung des/der wirtschaftlich Berechtigten bei komplexeren Unternehmensstrukturen. Erwähnenswert die Erleichterung, dass bei börsennotierten AG auf die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten verzichtet werden kann. Umfangreicher sind die Anforderungen bei einer Stiftung als Vertragspartner. Dafür reicht es grundsätzlich aus, bei wirtschaftlich Berechtigten den Vor- und Nachnamen zu erfassen. Weitere Angaben wie Wohnort, Geburtsdatum oder Staatsangehörigkeiten dürfen ebenso erfasst werden – bei bestehendem Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung müssen sie erfasst werden.
  • Aktualisierte Liste der Hochrisikoländer
    Die FATF hat im Oktober ihre Risikoeinschätzungen zu Drittländern angepasst. Albanien, Jordanien, die Cayman-Inseln und Panama wurden aufgrund der Erfüllung abgestimmter Maßnahmen von der „grauen Liste“ gestrichen. Dafür wurden Bulgarien, Kamerun, Kroatien und Vietnam neu aufgenommen.
    Die EU-Kommission hat Kamerun und Vietnam neu in ihre Liste von Drittstaaten mit erhöhtem Risiko aufgenommen. Für diese Länder gilt damit zwingend die Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten. Kroatien und Bulgarien wurden – ebenso wie die schon im Juni von der FATF gelistete Türkei – noch nicht in die DVO aufgenommen. Auch die von der FATF vorgenommenen Streichungen hat die EU noch nicht nachvollzogen, sodass für diese Länder weiterhin die verstärkten Sorgfaltspflichten gelten.
  • Informationen der FIU – aktualisierte Typologie
    Um Verpflichteten die – ab 01. Januar 2024 verpflichtende – Registrierung im Meldeportal goAML zu erleichtern, stellt die FIU auf ihrer Webseite ein Webinar zur Verfügung. Ebenfalls finden Sie dort ein Handbuch zum fachgerechten Umgang mit goAML. Die Meldesoftware gibt es in einer neuen Version goAML Web 5.2 mit überarbeiteten Benutzeroberflächen.
    Für Verpflichtete aus dem Bereich Kfz-Handel ist eine aktualisierte Version des Typologiepapier „Sanktionsumgehung im Kfz-Handel“ im internen Bereich verfügbar.
    Die Hotline der FIU ist Mo. – Fr. von 8.00 -17.00 Uhr unter der neuen Rufnummer 0228-303-26070 zu erreichen.

Praxistipp:
Für Verpflichtete aus dem Nichtfinanzbereich besteht die Möglichkeit, den Newsletter auf der Homepage der Aufsichtsbehörde auch direkt abonnieren. Sie können aber auch gerne weiterhin unsere kostenlose Zusammenfassung nutzen.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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2017 – 2020
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