Zum Hauptinhalt springen
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
BaFin – aktuelles Rundschreiben zu Hochrisikostaaten
06.07.2025 – Die Finanzaufsichtsbehörde informiert über aktuelle Veränderungen bei den Drittländern mit einem erhöhten Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Grundlage für die Anpassung sind die Berichte der Financial Action Task Force (FATF) vom 13. Juni 2025.  Aufgrund der fortgesetzten Verweigerung Nordkoreas, die bekannten Defizite bei Geldwäscheprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung zu beheben, fordert die FATF die angeschlossenen Länder und die dort ansässigen Verpflichteten auf, sehr konkrete und weitreichende Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko zu senken, zur Proliferations-Finanzierung missbraucht zu werden. Vergleichbare Maßnahmen werden auch für den Iran gefordert – in beiden Ländern ist für Verpflichtete nach dem GwG aller höchste Vorsicht geboten.

Hinsichtlich der Länder unter Beobachtung (sog. graue Liste) hat es Veränderungen gegeben. Kroatien, Mali und Tansania wurden aufgrund der erzielten Fortschritte von der FATF von dieser Liste gestrichen. Im Gegenzug wurden Bolivien und die Britischen Jungferninseln neu in die Liste aufgenommen.

Ärgerlicherweise finden sich weder diese noch die Änderungen der letzten FATF-Reports in der aktuellen DVO der EU wider. Insofern klafft eine leider größer werdende Lücke zwischen den Ländern, in denen Verpflichtete zwingend mindestens verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden müssen, weil diese in der Delegierten Verordnung der EU gelistet sind und den von der FATF gelisteten Ländern. 

Praxistipp:

Verpflichtete müssen sich regelmäßig über die Drittstaaten mit höherem Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung informieren und überprüfen, in wie weit diese für ihr Geschäft relevant sind. Wenn Sie Geschäftsbeziehungen mit entsprechenden Ländern unterhalten müssen Sie dies in ihrer Risikoanalyse berücksichtigen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ableiten. Eine aktuelle Auflistung finden Sie sowohl auf den Seiten der FIU wie der BaFin – oder auch auf unserer Homepage.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice: