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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
BaFin – aktuelles Rundschreiben zu Hochrisikostaaten
08.12.2025 – Die Aufsicht informiert über aktuelle Veränderungen bei den Drittstaaten mit einem erhöhten Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Auf Basis der aktuellen Berichte der Financial Action Task Force (FATF), die Ende Oktober ihre „graue“ Liste aktualisiert hat, informiert die BaFin die Verpflichteten aus dem Finanzsektor.

Seitens der FATF hat es hinsichtlich der Länder mit einem erhöhten Risiko 4 Veränderungen seit dem letzten Bericht von Juli 2025 gegeben: Burkina Faso, Mosambik, Nigeria und Südafrika wurden aufgrund ihrer Fortschritte bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aus der Beobachtungsliste gestrichen.

Da diese Änderungen jedoch bislang noch nicht von der EU-Kommission übernommen worden sind und damit die DVO von Juli 2025 unverändert gilt, hat dies für die Verpflichteten keine unmittelbaren Auswirkungen.

Besonders weist die Aufsichtsbehörde auf die von der FATF in der sog. „schwarzen“ Liste aufgeführten Länder – Nordkorea, Iran und Myanmar – hin und verweist ausdrücklich auf die sehr hohen Risiken für Verpflichtete, zu sanktionierten Proliferationsgeschäften missbraucht zu werden. Dazu nutze Nordkorea zunehmend Scheinfirmen, Briefkastenfirmen, Joint Ventures und komplexe undurchsichtige Eigentumsstrukturen, um gegen Sanktionen zu verstoßen.

Praxistipp:

Aufgrund der Unterschiede zwischen DVO und FATF-Einschätzungen sowie der sehr allgemein gehaltenen Hinweise der BaFin, dass in den nur seitens der FATF gelisteten Ländern zwar nicht zwingend verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden seien, aber gleichwohl die Risiken angemessen zu berücksichtigen seien empfiehlt es sich schon aus praktischen Gründen für alle gelisteten Länder verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Zusätzlich sollte aufgrund aktueller Veränderungen auch immer eine Aktualisierung der Risikoanalyse geprüft werden.

Die aktuelle Auflistung der Drittstaaten mit erhöhtem Risiko für Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung finden Sie sowohl auf den Seiten der FIU wie der BaFin als auch auf unserer Homepage.



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