Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Geldwäschebeauftragter beim Arbeiten
BaFin-Hinweise für Kapitalverwaltungsgesellschaften
01.08.2022 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) darüber informiert, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften hinsichtlich ihrer Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von (sonstigen) strafbaren Handlungen gemäß §28 Abs. 1 KAGB zu prüfen sind.

Dabei ist zwischen registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) und erlaubnispflichtigen KVG zu unterscheiden. Beide sind verpflichtet, die Sorgfaltspflichten nach den §§ 10 ff. GWG zu beachten. Für lediglich registrierungspflichtige KVG gilt, dass diese nach der bestehenden Gesetzeslage – anders als die erlaubnispflichtigen KVG – nicht dazu verpflichtet sind, interne Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf sonstige strafbare Handlungen und das EDV-Monitoring einzurichten.  

Ursächlich dafür ist, dass sich deren Pflichten aus § 2 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ergeben. Dieser verweist jedoch explizit nicht auf § 28 Abs. 1 KAGB sowie auf § 25h Abs. 1 und 2 KWG. Da auch § 45a KAGB nur auf die Prüfung der Verpflichtung nach dem Geldwäschegesetz verweist, entfallen nach Information der BaFin an das IDW alle sich aus § 25h KWG ergebenden Pflichten für bloß registrierungspflichtige KVG. In den Erfassungsbögen für die Wirtschaftsprüfer (wir berichteten), ist entsprechend für diesen Bereich „F5 – nicht anwendbar“ anzugeben. 


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022