
Nachdem die Initiative zur Einstufung von Profi-Sportvereinen als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (wir berichteten) leider wiederum gescheitert ist, holt das Bundesland Bremen zum nächsten Schritt aus und überprüft alle Anbieter von Sportwetten. Getragen von der Einschätzung in der Nationalen Risikoanalyse, dass dem Glücksspielsektor ein hohes Geldwäscherisiko anhaftet, wurden die Betreiber bereits Ende letzten Jahres angeschrieben.
Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) hat laut Aussage seines Präsidenten im Weser-Kurier den Betreibern die „vorübergehende und vorsorgliche“ Schließung empfohlen, um sich nicht strafbar zu machen. Denn die eingereichten Unterlagen wurden bis jetzt nur bei einem Anbieter für ausreichend befunden, sodass ihm der Weiterbetrieb gestattet wurde. Andere Betreiber beklagen, dass sie auf Rückfragen zu der von der Behörde versandten Anfrage keine Antwort bekommen und trotz vermeintlich vollständig eingereichter Unterlagen eine Ablehnung erhalten hätten. Möglich ist dies, weil in Bremen im Glücksspielgesetz ein Paragraph verankert ist, der die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreib von Glücksspielen an den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft der (…) erforderlichen Mittel bindet (§ 3 Abs. 1 Ziffer 4).
Ob das Bremer Beispiel in anderen Bundesländern Schule macht, wird sich wohl erst nach einer gerichtlichen Klärung entscheiden, denn der Sportwettenverband will Klage einreichen – er hält das Vorgehen des Innensenators für unangemessen angesichts dessen, dass Anbieter (wie z.B. Tipwin, Tipico, B-win und andere) ihre Veranstalter „auf Herz und Nieren prüfen würden“. Daran bestehen allerdings offensichtlich Zweifel, die die auffällig häufig auf Malta ansässigen Anbieter bislang nicht entkräften konnten. Denn bei den eingereichten Unterlagen fehlte das aus Sicht der Aufsicht Wichtigste – der Nachweis, woher die Mittel stammten, um den Betrieb zu eröffnen. Und da die Nationale Risikoanalyse betont, dass „Geldwäscheaktivitäten nicht nur unter Nutzung legaler Spielangebote, sondern regelmäßig auch als Investition in den Sektor selbst“ erfolgten, sieht sich der Innensenator auf Klagen vorbereitet.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge