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Geldwäscheaufsicht
Die Mühlen mahlen langsam …
29.06.2026 – Nahezu eineinhalb Jahre nachdem das von der Ampel-Koalition geplante Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität endgültig gescheitert war, kommt Bewegung in die Angelegenheit.

Kritiker hatten damals gegen die geplante Neugründung eines Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) eingewendet, dass damit die Gefahr von Kompetenzstreitigkeiten und Verzettelung bestehe (wir berichteten mehrfach).

Nun hat sich Finanzminister Klingbeil offensichtlich diese Bedenken zu Eigen gemacht und will die beim Zoll in Sachen Geldwäschebekämpfung zweifellos vorhandenen Kompetenzen und Kapazitäten ausweiten. Dabei soll auch die FIU beim Zoll verbleiben, allerdings entsprechend internationaler Standards fachlich und organisatorisch noch unabhängiger werden. 

 Dafür soll das geplante Zollfinanzierungsgesetz sorgen, dass in Kürze im Kabinett beschlossen und im Januar 2027 in Kraft treten soll. Gestärkt werden soll der Kampf gegen Geldwäsche und gegen organisierte Kriminalität. Dazu soll künftig auch KI eingesetzt werden und der Datenaustausch mit anderen Behörden verbessert werden.  Ein Punkt, der aufzeigt, dass es dieses Mal tatsächlich ernst gemeint sein könnte ist, dass bis zu 1500 zusätzliche Stellen geplant sind. Unter anderem sollen Spezialeinheiten ausgebaut werden, die bei größeren und internationalen Fällen von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung die Ermittlungsbehörden  unterstützen. 

Die stärkere Bekämpfung von Geldwäsche geht dabei Hand in Hand mit dem im Frühjahr vorgestellten Aktionsplan „Organisierte Kriminalität“, den BMF, BMI und BMJ gemeinsam gestartet haben. Denn Geldwäsche ist quasi die Lebensader der organisierten Kriminalität, ohne die die kriminell erworbenen Erträge nicht erfolgreich genutzt werden können.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Pläne dann endgültig dazu beitragen, der Geldwäsche in Deutschland den Kampf anzusagen.



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