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Korruption
Die USA verabschieden sich systematisch auch aus der Geldwäscheprävention
02.06.2025 – Eine Unmenge von Entscheidungen hat der amtierende Präsident der Ver-einigten Staaten seit seinem Amtsantritt getroffen. Viele davon betreffen europäische Länder unmittelbar und haben für Unverständnis und Empörung gesorgt.

Beinahe untergegangen sind dabei einige Entscheidungen, mit denen Trump massiv in die bisher etablierten Verfahren der Geldwäscheprävention eingegriffen hat. Diese zeigen deutlich, dass er – wie in vielen anderen Bereichen auch – von einer staatlichen Regulierung überhaupt nichts hält und sein Interesse vorrangig, wenn nicht ausschließlich, darauf gerichtet ist, Geschäfte zu machen. Natürlich für die USA und für ihn vorteilhafte Geschäfte.

Über die Motive, weshalb er die unter seinem Amtsvorgänger Biden rechtskräftig verurteilten Gründer der Bitcoin Börse BitMex begnadigt hatte, kann man noch rätseln. Dabei wurden diese nicht nur angeklagt und verhaftet, weil sie viel zu schwache Maßnahmen gegen Geldwäsche auf ihrer Plattform installiert hatten. Vielmehr hatten sie bewusst zugelassen, dass auf der Plattform kriminell durch Hack-Attacken erbeutete Kryptowährungen gewaschen wurden und US-Sanktionen z.B. von iranischen Staatsbürgern umgangen wurden. Auch die Angabe falscher Nationalitäten bei der Registrierung sowie die Nutzung von verschleiernden über VPNs wurden akzeptiert. Dass der Präsident selbst ein Freund von Kryptowährungen ist und staatliche Regulierung generell für ein Übel hält, hat sicher dazu beigetragen. Ob es auch noch andere Beweggründe gab?

Weniger spektakulär, dafür allerdings mit dauerhaft wesentlich gravierenderen Auswirkungen ist, dass unter Trump auch das – erst in 2024 in USA verpflichtend eingeführte – Transparenzregister ausgesetzt wurde. Damit wird es künftig nahezu unmöglich, hinter komplexen Firmenstrukturen zu ermitteln, wer denn der tatsächliche wirtschaftliche Eigentümer eines Unternehmens ist – damit werden einer Umgehung von Sanktionsbestimmungen alle Türen geöffnet. Denn dass Kriminelle hochgradig verschachtelte Konstruktionen mit unzähligen Briefkastenfirmen nutzen, um die Herkunft ihres illegalen Vermögens zu verschleiern ist unstrittig. Deshalb gehört die Forderung nach einem Transparenzregister auch zu den Hauptforderungen der FATF, des internationalen Standardsetzers bei der Geldwäscheprävention – wo übrigens die USA auch (noch) Mitglied sind.

Pikanterweise steht im zweiten Halbjahr auch eine Überprüfung der USA durch die FATF an – man darf zurecht gespannt sein, ob sich die FATF traut, den USA ein entsprechend schlechteres Ranking zu vergeben oder sie gar auf die „graue“ Liste von Staaten zu setzen, die erhebliche Defizite im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorweisen. Wenn der US-Finanzminister die Aussetzung der Transparenzpflicht als „Sieg des gesunden Menschenverstands“ bezeichnet, lässt das Schlimmes ahnen – der Umgang der USA mit Mitgliedern des Internationalen Strafgerichtshofes lässt grüßen (Einfrierung von Vermögen, Einreiseverbote). Dabei war das Corporate Transparency Act durch die Verpflichtung von Anwälten zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer ein durchaus vielversprechendes Instrument, um ernsthaft gegen Finanzkriminalität vorzugehen. Dass Trump auch das Foreign Corrupt Practives Act ausgesetzt hat und damit Bestechung im Ausland seitens der USA nicht mehr verfolgt wird, ist da nur konsequent. Wenn womöglich auch noch der Bank Secrecy Act ausgesetzt wird, wären Banken nicht mehr zur Abgabe von Verdachtsmeldungen verpflichtet – entsprechende Lobbyarbeit in diese Richtung ist bereits im Gange.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die USA sich unter Trump definitiv vom Kampf gegen Geldwäsche zurückziehen. Ob das Konsequenzen bei der FATF-Prüfung nach sich zieht, wird sich zeigen.



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