Über die Aktualisierung der EBA Leitlinien berichteten wir frühzeitig. Auch wenn die European Banking Authority in erster Linie für Banken zuständig ist, haben ihre Anforderungen für alle Verpflichteten nach dem GwG besondere Bedeutung. Denn bisher hat die EBA die Federführung für alle Aufsichtsbehörden der EU zum Thema Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Damit haben ihre Empfehlungen für Aufsichtsbehörden wie die BaFin Orientierungscharakter und eine Berücksichtigung dieser Empfehlungen bei der Erstellung der Risikoanalyse für Ihr Unternehmen ist dringend zu empfehlen.
Die deutsche Fassung der Leitlinien finden Sie auf unserer Seite unter >>Materialien/Int. Institutionen– sie gelten ab dem 07. Oktober 2021 und betreffen direkt auch Versicherungsunternehmen.
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge