Ein Jahr AMLA in Frankfurt
Ein Jahr Aufbau: mehr Grundlagen als Grundsatzentscheidungen
Die AMLA hat in ihrem ersten Jahr vor allem sich selbst aufgebaut. Aus den ersten rund 30 Beschäftigten im Messeturm wurden bis Ende 2025 etwa 120; für 2026 ist eine Verdopplung angelegt, Ende 2027 sollen es rund 430 Mitarbeitende sein. Der Anspruch, Anfang 2028 voll funktionsfähig zu sein, steht weiterhin.
Parallel dazu hat die Behörde ihr erstes Single Programming Document 2026–2028 vorgelegt und den Weg zur eigenen Aufsichtstätigkeit vermessen. Die deutsche Seite hält ihre Standortzusage: Der Bund trägt gemeinsam mit Hessen und Frankfurt insgesamt 20 Millionen Euro über den Zeitraum 2024 bis 2028 – eine Summe, die bis Ende 2028 vollständig ausgeschöpft sein soll.
Der wichtigste Fortschritt: das Regelwerk
Wichtiger als jede Personalzahl ist, was inhaltlich entstanden ist. Die AMLA hat im Dezember 2025 die Instrumente vorgelegt, mit denen sie künftig Risiken bewertet und die von ihr direkt beaufsichtigten Unternehmen auswählt. Damit liegt die gemeinsame Methodik auf dem Tisch, die europäische Geldwäscheaufsicht vergleichbar machen soll. Der Kreis der direkt Beaufsichtigten bleibt klein und klar finanzsektorlastig. Die AMLA ersetzt für diese Institute die nationale Aufsicht als Hauptaufsicht – ein zweistufiges Modell nach dem Vorbild der Bankenunion.
Was für den Nichtfinanzsektor gilt – und was nicht
Hier ist die häufigste Fehlannahme des ersten Jahres: Dass die AMLA in Frankfurt sitzt, bedeutet nicht, dass sie Immobilienmakler, Notare, Güterhändler oder Trust-Dienstleister direkt beaufsichtigt. Die direkte Aufsicht erfasst bis auf Weiteres den Finanzsektor.
Der eigentliche Einschnitt für alle anderen kommt aus einer anderen Richtung – der EU-Geldwäscheverordnung (AMLR, Verordnung (EU) 2024/1624). Sie gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten, ohne nationalen Umsetzungsspielraum. Für Fußballagenten und bestimmte Tätigkeiten professioneller Fußballclubs greift das Regime erst ab dem 10. Juli 2029.
Das ist der Kern der Reform: Deutschland verliert die Möglichkeit, Detailfragen im GwG eigenständig zu regeln. Was heute noch in nationalen §§ steht, wird 2027 durch einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen ersetzt – und für den Nichtfinanzsektor bedeutet das unter anderem, dass bestimmte Sektoren erstmals oder mit verändertem Zuschnitt erfasst werden.
Fünf Konsequenzen für die Praxis
- Der Stichtag 10. Juli 2027 ist der realistische Planungshorizont – nicht 2028. Die AMLR gilt unmittelbar, ohne Übergangsfrist für die Umsetzung im Unternehmen.
- Prüfen Sie, ob Ihre Risikoanalyse den AMLR-Maßstab trifft. Entscheidend ist die dokumentierte Wirksamkeit der Kontrollen, nicht ihre bloße Existenz.
- Nationales Recht bleibt bis 2027 gültig – aber jede Neufassung des GwG, die diesem Datum vorgelagert ist, sollte mit Blick auf die künftige Verordnung gestaltet werden. Wer 2027 anpasst, was 2026 schon absehbar war, zahlt doppelt.
- Verfolgen Sie die Konsultationen der AMLA. Die technischen Standards konkretisieren genau die Punkte, die später geprüft werden. Ein Blick in die Antworten anderer Marktteilnehmer lohnt sich.
- Rechnen Sie mit einem mehrstufigen Reformprozess. Die nationale Novelle, die AMLR 2027 und die Konkretisierung durch technische Standards laufen nicht nacheinander, sondern überlappen sich.
Fazit
Die Uhr läuft nicht ab 2028, sondern ab Juli 2027. Wer seine Compliance-Struktur heute so aufbaut, dass sie die verschiedenen Reformstufen konsistent abbildet, statt jede Novelle einzeln nachzuziehen, spart sich den zweiten und dritten Umbau.