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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Ein Lichtblick? FIU informiert über Neuausrichtung bei der Analyse von Verdachtsmeldungen
24.11.2022 – Die FIU hat angekündigt, dass sie mit Wirkung von Ende November die im Frühjahr angekündigte (s. unsere Information) Neuausrichtung ihrer internen Prozesse bei der Analyse von Geldwäscheverdachtsmeldungen vollziehen wird.

Die FIU steht permanent in der Kritik, weil sie mit der zeitnahen Bearbeitung der Verdachtsmeldungen nicht zurechtkommt. Aktuell wird ein Rückstand von bis zu 100.000 nicht bearbeiteter Meldungen berichtet. Doch es scheint einen Lichtblick zu geben, denn die im Mai für irgendwann in 2023 angekündigte Einführung eines „2-Level-Modells“, soll bereits ab Anfang Dezember zur Anwendung kommen. Dies teilte die FIU in einem (nichtöffentlichen) Schreiben an die Verbände der Verpflichteten des Finanz- und Nichtfinanzsektors Mitte November mit. 

Dabei sollen künftig einfach gelagerte Vorgänge (Level 1) standardisiert und wesentlich schneller bearbeitet werden, wobei diese nicht mehr detailliert analysiert werden sollen. Damit soll ein Großteil der Geldwäscheverdachtsmeldungen zügig abgeschlossen werden. Dadurch soll mehr Zeit für die umfassende Analyse und Bearbeitung komplexerer Vorgänge (Level 2), die wie bisher „bis in die letzte Verästelung“ analysiert werden sollen.  

Aus Sicht der FIU ist dies von grundlegender Bedeutung, um dem auch weiterhin anwachsenden Aufkommen von Verdachtsmeldungen (Steigerung in 2021 100%; in 2022 bisher schon weitere 15%) Herr zu werden. Über die Ergebnisse will die FIU in den folgenden Wochen regelmäßig im Rahmen der etablierten Austauschmöglichkeiten berichten. Die Abläufe im Bereich Terrorismusfinanzierung/Staatsschutz sind von den Änderungen nicht betroffen. 


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