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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Erwartungen der BaFin an das Risikomanagement
02.02.2023 – Die BaFin als Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor hat im Rahmen der Jahreskonferenz die Erwartungen der Aufsicht an das Risikomanagement für Versicherer vorgestellt.

Auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht diskutierte die BaFin mit Branchenvertretern über die Hauptrisiken und die Anwesenden waren sich weitgehend einig, dass Zinsentwicklung, Inflation, der Krieg in der Ukraine und Cyberrisiken die derzeit größten Risiken darstellen (s. dazu auch unseren Bericht über die Hauptrisiken im Fokus der BaFin). Vor diesem Hintergrund erwartet die Aufsicht von den Unternehmen, dass sie die gesetzlich vorgesehenen Prozesse, wie die regelmäßige Überprüfung der Geschäftsorganisation dazu nutzen, um die Organisation und das Risikomanagement regelmäßig auf ihre Eignung für die Geschäftsstrategie zu überprüfen und ggfs. Anpassungen vorzunehmen. 

Die BaFin machte klar, dass die Pflicht, die Angemessenheit der Geschäftsorganisation sicherzustellen, in der nicht delegierbaren Verantwortung des Vorstands liegt. Insbesondere bei Firmengruppen liegt sie in der Verantwortung der Geschäftsleitung des Mutterunternehmens. Wichtig der Hinweis, dass die Angemessenheit der Geschäftsorganisation proaktiv hinterfragt werden muss – eine rein reaktive Auseinandersetzung mit Auffälligkeiten reicht in den Augen der Aufsicht nicht aus. Unternehmensgruppen müssen über ein konsistentes Risikomanagement für die gesamte Gruppe verfügen, dass alle Geschäftsaktivitäten umfasst. Eine Risikoberichterstattung, die zeitnah und angemessen über die Risiken der Tochtergesellschaften informiert, ist unabdingbar – bei Versicherern kann dazu der aufsichtsrechtlich geforderte ORSA (Own Risk and Solvency Assessment) genutzt werden. Dabei will die Aufsicht das Prinzip der Proportionalität berücksichtigen, was aber auch heiße: je umfänglicher und komplexer das Risikoprofil einer Gruppe sei, desto höher seien die Anforderungen an die Geschäftsorganisation.  

Praxistipp: 
Die Erwartungen der Aufsicht orientieren sich an den Hauptrisiken, die für die Finanzwirtschaft derzeit gesehen werden. Auch wenn die auf der Konferenz vorgestellten Erwartungen unmittelbar nur Versicherer betreffen, lassen sich die Anforderungen auch auf das Risikomanagement anderer Institute übertragen. Die Ankündigung, dass bei Feststellung gravierender Defizite alle Instrumente des Versicherungsaufsichtsgesetzes zum Tragen kommen, zeigt, wie ernst die beaufsichtigten Unternehmen dies nehmen sollten. Dass dabei eine unzureichende Geldwäscheprävention eines der Hauptrisiken aus Sicht der BaFin darstellt, unterstreicht die Bedeutung einer wirksamen Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 


Unsere Leistungen
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