
Bereits im Juni hat die EU-Kommission die Liste der Länder mit hohem Risiko (sog. Hochrisikoländer HRS) aktualisiert. Diese Aktualisierung wurde allerdings erst im Juli veröffentlicht und tritt am 05. August in Kraft.
Dabei hat die Kommission sich weitestgehend nach den Einschätzungen der FATF gerichtet. 10 Länder wurden neu in die Delegierte Verordnung 2025/3815 final aufgenommen:
Algerien / Angola / Elfenbeinküste / Kenia / Laos / Libanon / Monaco / Namibia / Nepal und Venezuela
Gestrichen aus der DVO wurden im Gegenzug die folgenden 8 Länder:
Barbados / Gibraltar / Jamaika / Panama / Phillipinen /Senegal / Uganda / VAE (Vereinigte Arabische Emirate)
Damit ist nun – man ist versucht zu sagen endlich – weitgehender Gleichklang zwischen der grauen bzw. schwarzen Liste der FATF und der Delegierten Verordnung der EU-Kommission (wieder) hergestellt. Lediglich den FATF-Empfehlungen zu Bolivien, Bulgarien und den Britischen Jungferninseln hat sich die Kommission bislang nicht angeschlossen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge