Im Dezember 2025 hat die EU-Kommission zwei Delegierte Verordnungen (DVO) erlassen, die die Liste der Drittstaaten mit einem erhöhten Risiko für Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung aktualisieren. Diese sind zum 29. Januar 2026 in Kraft getreten und ab sofort von allen verpflichteten Unternehmen zu beachten.
Die Aufsichtsbehörden u.a. im Nicht-Finanzbereich weisen darauf hin, dass in allen Fällen von Geschäftsbeziehungen zu den in der DVO gelisteten Ländern sowie bei Transaktionen mit diesen Ländern automatisch erhöhte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind.
Die EU-Kommission hat sich grundsätzlich an den aktualisierten Einschätzungen der FATF orientiert und die Länder Bolivien und die Britischen Jungferninseln neu in die DVO aufgenommen.
Gestrichen wurden im Gegenzug die folgenden Länder, denen die FATF umfangreiche Fortschritte bei der Verbesserung ihrer Geldwäscheprävention attestiert hatte:
- Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria, Südafrika und Tansania
Die neuesten Änderungen der FATF von Mitte Februar (Aufnahme von Kuwait und Papua-Neuguinea in die „graue“ Liste) wurden noch nicht berücksichtigt.
Zusätzlich hat die EU in einer weiteren Verordnung die Russische Föderation als Drittstaat mit erhöhtem Risiko festgelegt. Dies war separat notwendig, weil die Aufnahme in den Anhang der DVO sich grundsätzlich nach den Einschätzungen der FATF listet, diese aber zu Russland noch keine offizielle Einstufung vorgenommen hat.
Erfreulicherweise bleibt die EU bei ihrem Kurs, sich den Einschätzungen der FATF weitestgehend (Bulgarien als EU-Mitgliedsland stellt derzeit eine Ausnahme dar) anzuschließen und auch die Zeiträume der Aktualisierung wieder zu verkürzen.
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge