Der Europäische Rat als höchstes Gremium der EU – vertreten sind hier die Staats- und Regierungschefs aller EU-Länder sowie die Präsidenten des EU-Parlaments, der EU-Kommission und des Europäischen Rates – hat beschlossen, dass die Vorschriften für den Transfer von Kryptowerten den schon seit Langem üblichen Bestimmungen bei allgemeinen Geldtransfers angepasst werden sollen.
Dazu hat er dem EU-Parlament ein Verhandlungsmandat erteilt, damit dieses einen entsprechenden Vorschlag zur Aktualisierung der bestehenden Regeln erarbeitet. Ziel ist es, die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu verpflichten, vollständige Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben und zugänglich zu machen. Dadurch ließe sich eine Rückverfolgung der Transfers von Kryptowährungen erreichen und verdächtige Transaktionen könnten besser erkannt und bei Bedarf unterbunden werden.
Auslöser ist der zunehmende Missbrauch von Kryptowerten zu illegalen Zwecken wie Geldwäsche oder Erpressung. Allein in den USA wurden bei Attacken auf Server und Software von verschiedenen Unternehmen rund 5,2 Milliarden Dollar erpresst und fast immer bestanden die Erpresser auf Zahlung in Bitcoin oder Ethereum. Kein Wunder, dass auch die USA ähnliche Transparenzpflichten für Kryptowerte neu einführen wollen. Zwar sind Bitcoin-Transaktionen auch heute nicht vollständig anonym, aber der Ermittlungsaufwand ist ungleich höher als bei vergleichbaren Banküberweisungen.
Dass auch der IWF (Internationale Währungsfonds) sich unlängst besorgt über die Entwicklung im Bereich der Kryptowerte äußerte – „der Handel öffne der Geldwäsche sowie der Terrorismusfinanzierung ungewollte Türen“ zeigt ebenfalls die internationale Dimension. Allen Akteuren gemeinsam ist allerdings das Bestreben, die Vorteile von Kryptowerten zu erhalten – zu einem Durchbruch der neuen Technologie gehört allerdings auch, dass sie die Standards des (inter-)nationalen Zahlungsverkehrs erfüllt.
Praxistipp:
Kryptodienstleister wie auch Kreditinstitute die planen, ihren Kunden Transaktionen mit Kryptowerten zu ermöglichen sollten sich zügig entsprechend aufstellen und ihre Systeme auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Denn die Umsetzung der neuen Regeln ist nur eine Frage der Zeit, ist die Maßnahme doch schon seit längerem im Aktionsplan der EU-Kommission zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung enthalten. Israel ist unlängst schon entsprechend aktiv geworden – die neuen Vorschriften dort gelten auch für ausländische Anbieter entsprechender Dienstleistungen (wir berichteten).
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge