In den letzten Jahren häuften sich die Fälle, in denen einflussreiche Länder wie die USA und China, anderen Ländern mit Sanktionen gedroht haben, wenn sie an bestimmten Handelsbeziehungen festhalten. Die bekanntesten Fälle sind sicher die Iran-Sanktionen, die massiven Interventionen gegen die Nordstream II Aktivitäten oder die (Nicht-)Einbeziehung des chinesischen Huawei-Konzerns in die Vergabe von Mobilfunknetzlizenzen.
Damit geraten nicht nur die jahrzehntelange Freihandelspolitik, die die Grundlage für den Erfolg der exportorientierten Wirtschaft vieler EU-Länder ist, unter Druck, sondern auch viele Unternehmen in Staaten der EU. Für sie ergibt sich oft ein Dilemma, dass unter den bisherigen Regelungen nicht zu lösen ist und sie meist zur Aufgabe ihrer Exportaktivitäten zwang. Dies ist auch aus Compliance-Sicht relevant, da die Sanktionen sich häufig gegen konkrete Personen als Vertreter von Institutionen oder Unternehmen aus den betroffenen Ländern richten und eine Nichteinhaltung dieser Sanktionen mit hohen Bußgeldern und Risiken behaftet ist.
Die Studie macht zahlreiche Vorschläge, wie die EU auf solche extraterritorialen Sanktionen reagieren könnte, dazu gehören z.B.:
Stärkung des Euro als Vertragswährung und Zahlungsmittel anstelle des US-Dollars einschließlich der Schaffung eines digitalen Euros
Schaffung einer europäischen Exportbank, um nicht US-Dollar bzw. US-Banken nutzen zu müssen und damit den US-Sanktionen ausgesetzt zu sein
Aufbau einer zentralen EU-Sanktionsbehörde mit ähnlichen Befugnissen wie die amerikanische OFAC (Office of Foreign Assets Control, Exportkontrollbehörde der USA)
Verhängung von Gegensanktionen durch die EU durch Handelsbeschränkungen oder Einzelsanktionen gegen bestimmte Personen/Unternehmen
Einrichtung eines staatlichen Fonds, der u.a. Unternehmen entschädigen soll, die aus Gegensanktionen der EU Verluste erleiden, weil sie den Zugang zu bestimmten Märkten verlieren (European Resilience Funds).
Insgesamt enthalten die Vorschläge einigen politischen Sprengstoff, allerdings haben die bisherigen Maßnahmen z.B. die Blocking Verordnung nicht die gewünschte Wirkung gezeigt und es sei notwendig, dass Europa „in einer Welt zunehmender Großmächtekonkurrenz … seine Interessen und Werte auch nach außen souveräner und selbstbewusster vertrete und … die europäischen Unternehmen besser vor Druck von außen zu schützen“ so Bundesaußenminister Maas.
Praxistipp:
Um auf dem unübersichtlichen Feld von Sanktionen und Risikostaaten sicher aufgestellt zu sein, haben wir die wichtigsten Punkte in einem Beitrag „Hochrisikostaaten und Sanktionen“ zusammengestellt und bieten Ihnen eine aktuelle Übersicht verschiedener Sanktionslisten. Sowohl im laufenden Transaktionsmonitoring als auch bei der Erstellung und Aktualisierung der Geldwäsche-Risikoanalyse sollten die Sanktionslisten und Listen der Hochrisikostaaten Berücksichtigung finden.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge