
Finanzaufsicht verhängt Geldstrafe gegen Varengold Bank
Insbesondere bei der Durchführung von Geschäften mit Iran-Bezug hatte die BaFin bereits 2022 gravierende Mängel festgestellt. Die Varengold Bank hatte u.a. Geschäfte mit Großhändlern von Lebensmitteln und Medikamenten über sog. Payment-Agents abgewickelt. Diese werden vielfach eingeschaltet, um Sanktionen gegen iranische Banken zu umgehen. Die Aufsicht legte dar, dass solche Geschäfte zwar nicht grundsätzlich verboten seien, aber wegen ihres hohen Risikos die Anwendung besonderer Sorgfaltspflichten erfordern.
Die Sonderprüfungen ergaben Mängel sowohl in der Risikoanalyse, wie auch beim eingesetzten EDV-Monitoring und insbesondere bei den kundenbezogenen Sorgfaltspflichten und den internen Sicherungsmaßnahmen des Instituts. So wurden u.a. rund 30 Verdachtsmeldungen verspätet abgegeben.
Die BaFin hat deshalb ein Bußgeld von 3,3 Mio. Euro sowie ein Zwangsgeld von 500 TEUR verhängt und der Bank einen verpflichtenden Maßnahmenkatalog aufgegeben, über dessen Abarbeitung das Institut regelmäßig berichten muss.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge