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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Fragen zur Weiterbildungspflicht bei Versicherungsvermittlern aktualisiert
30.08.2023 – In regelmäßigen Abständen werden die häufigsten Fragen und Ant-worten zur Weiterbildungspflicht für Angestellte aus der Versicherungsbranche durch die BaFin und die DIHK aktualisiert. Nun liegt eine neue Ausgabe vor.

Versicherungsvermittler und -berater unterliegen seit 2018 einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht im Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr (§ 34d Abs. 9 GewO und § 48 Abs. 2 VAG). Dazu gibt es immer wieder Fragen, so z.B. hinsichtlich des Personenkreises der zur Weiterbildung verpflichtet ist, aber auch zu Inhalt und Umfang der Weiterbildung. Diese Fragen werden von der zuständigen Finanzaufsicht BaFin in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern regelmäßig aktualisiert.

Vorrangig gilt die Weiterbildungspflicht für Beschäftigte, die unmittelbar bei der Beratung oder Vermittlung mitwirken. Dazu zählen allerdings auch Tätigkeiten im Rahmen der Schadensbearbeitung und -regulierung, sofern sich daraus ein Einfluss auf die Anerkennung eines Schadens oder die Höhe der Ansprüche ergibt. Die Aktualisierungen beziehen sich u.a. auf die Frage inwieweit dual Studierende während ihres Studiums der Weiterbildungspflicht unterliegen. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall, lediglich wenn sie außerhalb ihres Studiums auch vertrieblich tätig sind. Dies gilt gleichermaßen für Auszubildende. Auch sind Personen die rein fachbezogene Leistungen erbringen (z.B. Kfz-Sachverständige oder fachärztliches Personal) von der Weiterbildungspflicht ausgenommen. Ebenso Beschäftigte mit Aufgaben ohne Bezug zur Versicherungsvermittlung (Buchhaltung, Personalabteilung, Sekretariate).

Das insgesamt 15 Seiten und über 20 Fragen und Antworten umfassende Papier finden Sie hier.

Praxistipp:

Versicherungsvermittler sind in aller Regel auch Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (wir berichteten). Damit ist eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Gefahren von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung und zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten vorgeschrieben. Die Inhalte zählen gem. Kap. 2.8. der Anlage 1 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung zu den von der Weiterbildungspflicht nach § 34d GewO erfassten Inhalten.

Wenn Sie Bedarf an einer Schulung zur Geldwäscheprävention für Ihre Mitarbeitenden haben, sprechen Sie uns gerne an.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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