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Geldwäsche – nicht auf dubiose Jobangebote hereinfallen!
24.08.2022 – Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht in den Medien über bis dato unbescholtene Bürger und Bürgerinnen berichtet wird, die sich plötzlich einem Strafverfahren wegen Beihilfe zur Geldwäsche gegenüber sehen.

Die Masche ist nicht mehr neu (wir berichteten). Über oftmals sogar seriös wirkende Stellenangebote werden Menschen für einen lukrativen Nebenjob angeworben – der ist in aller Regel bequem von zuhause aus zu erledigen, macht wenig Arbeit und verspricht vergleichsweise hohe Provisionszahlungen. Ob dazu vermeintliche (Banking-)Apps getestet werden sollen, testweise Online-Konten eröffnet werden sollen oder über das eigene Bankkonto Einzahlungen an vorgegebene Empfänger weitergeleitet werden sollen – die Masche dient dazu, kriminell erworbene Gelder durch eine Vielzahl von Transaktionen zu „waschen“ – bis deren eigentlicher Ursprung nicht mehr erkennbar ist. Nahezu täglich zeigen Hinweise zu solchen Stellenangeboten sowie Berichte über Gerichtsverfahren gegen Personen, die solche Jobs angenommen haben, wie verbreitet das Phänomen inzwischen ist. Man spricht dabei von sog. „Geldeseln“ oder money mules – die Kriminelle zur Verschleierung ihrer unrechtmäßig erworbenen Gelder benutzen. Dabei sind die Jobber i.d.R. unwissend – allerdings weisen Polizei und Zoll immer wieder darauf hin, dass man bei allzu lukrativen Angeboten misstrauisch sein sollte.  

Dabei werden die von den ahnungslosen „Mitarbeitern“ angelegten Bankkonten nicht nur zur Weiterleitung von Zahlungen genutzt. Diese werden auch als Eingangskonten für Gelder aus Drogenhandel oder betrügerischen Internetaktivitäten genutzt oder im schlimmsten Fall wird mittels der Identität des angeworbenen Mitarbeiters im Internet Waren angeboten werden, die zwar von anderen Kunden bezahlt, diesen aber nie geliefert werden.  

Für alle diese Fälle gilt – eine gesunde Portion Misstrauen ist angebracht. Eine Überprüfung, ob es den vermeintlichen Arbeitgeber überhaupt gibt, ein allzu üppiges Entgelt sind Warnsignale. Vor allem aber gilt die Empfehlung der Polizei: „Geben Sie grundsätzlich nie sensible Daten wie Ausweispapiere, Kontodaten oder andere persönliche Daten im Internet preis, wenn die seriöse Nutzung dieser Daten nicht verifiziert werden kann“. 

Praxistipp: 

Die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter:innen zu aktuellen Entwicklungen hinsichtlich Geldwäsche gehört zu den vorrangigen Aufgaben von nach dem GwG verpflichteten Unternehmen. Dabei sollten Sie aktuell auch besonders auf das Phänomen der „Geldesel“ hinweisen. Denn nahezu täglich finden sich entsprechende Hinweise auf Strafverfahren gegen bis dato unbescholtene Bürger, die auf solche unseriösen Jobangebote hereingefallen sind. Gerade die Pandemie mit der verstärkten Hinwendung zu online-Aktivitäten und die aktuelle Krisensituation, in der viele Menschen Sorge vor finanziellen Einschränkungen haben, machen für solche Angebote besonders anfällig. Und die unangenehmen Folgen für die angeworbenen Mitarbeiter sind vielfältig – neben der strafrechtlichen Einordnung, die je nach Schwere des Falls zu einer Geld- oder gar Haftstrafe führen kann, kommen häufig noch weitere Probleme z.B. durch weitere Betrugsvorwürfe, negative Einträge bei der Schufa bis hin zur Kündigung des bisherigen Bankkontos und entsprechender Probleme ein neues Konto zu eröffnen.  

Wenn Sie für die regelmäßige Schulung Ihrer Mitarbeiter:innen Unterstützung wünschen, sprechen Sie uns gerne an – wir bieten aktuelle Schulungen zur Geldwäscheprävention für verschiedene Branchen – vor Ort oder online. 


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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