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Geldwäschebeauftragter beim Arbeiten
Geldwäschecompliance: BaFin bestellt erneut Sonderbeauftragten
29.04.2022 – Wegen Verstößen gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation hat die Aufsichtsbehörde BaFin bei der Ziraat Bank einen Sonderbeauftragten bestellt.

Die Ziraat Bank International ist eine Tochtergesellschaft der türkischen Staatsbank TC Ziraat. Weil die nachhaltige Beachtung der von der Bank zu erfüllenden Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nach Ansicht der Bafin nicht gewährleistet war, hat sie nun einen Sonderbeauftragten bestellt. Weder seitens der Aufsicht noch seitens des betroffenen Instituts gibt es bisher nähere Stellungnahmen.

Praxistipp:

Als verpflichtetes Unternehmen nach dem GwG aus dem Finanzbereich unterstehen Sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin hat mehrfach erklärt, die Geldwäscheprävention zu einem ihrer Schwerpunktthemen zu machen (wir berichteten). Als Verantwortlicher – Vorstand, Geschäftsführer oder auch Geldwäschebeauftragter – verantworten Sie die ordnungsgemäße Aufstellung Ihres Instituts. Da die Bestellung eines Sonderbeauftragten durch die Aufsicht i.d.R. auch mit der Abberufung der bisher verantwortlichen Entscheidungsträger einhergeht, besteht neben dem Reputationsschaden für das Unternehmen auch ein hohes persönliches Risiko. In diesem Zusammenhang empfehlen wir auch die Lektüre der Entscheidung des Landgerichts München I vom 10.12.2013. In dieser setzt sich das Gericht detailliert mit den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Compliance-Managementsystem und den Verantwortlichkeiten im Unternehmen hierfür auseinander. Sie finden die Entscheidung verlinkt hier>>. Abgesehen davon, dass eine funktionierende Compliance-Organisation ein „must have“ ist, kann diese möglicherweise auch durch eine unabhängige Stelle nach DIN ISO 37301 zertifiziert werden. Nach außen kommuniziert das Unternehmen damit: Wir handeln gesetzeskonform, transparent und integer. Haben Sie Fragen hierzu? Sprechen Sie uns gerne an.


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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