Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien in Kraft getreten
Zum 01.10.2020 ist die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung – Immobilien in Kraft getreten.
Alle an Erwerbsvorgängen von Immobiliengeschäften Beteiligten, insbesondere Notare , Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ist zu empfehlen, sich unverzüglich mit der Verordnung vertraut zu machen. An dieser Stelle verweisen wir auf unsere Mitteilung „Immobilienbranche – Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung kommt“.