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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien in Kraft getreten
Zum 01.10.2020 ist die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung – Immobilien in Kraft getreten.

Alle an Erwerbsvorgängen von Immobiliengeschäften Beteiligten,  insbesondere Notare , Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ist zu empfehlen, sich unverzüglich mit der Verordnung vertraut zu machen. An dieser Stelle verweisen wir auf unsere Mitteilung „Immobilienbranche – Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung kommt“.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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04/2022