Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien in Kraft getreten
Zum 01.10.2020 ist die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung – Immobilien in Kraft getreten.
Alle an Erwerbsvorgängen von Immobiliengeschäften Beteiligten, insbesondere Notare , Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ist zu empfehlen, sich unverzüglich mit der Verordnung vertraut zu machen. An dieser Stelle verweisen wir auf unsere Mitteilung „Immobilienbranche – Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung kommt“.
Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge
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