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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Geldwäscheprävention – die Maßnahmen hängen von der Risikosituation ab!
30.11.2025 – In ihrer Eröffnungsrede zur 7. Fachtagung der BaFin zur Geldwäscheprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung geht die zuständige Exekutiv-Direktorin Birgit Rodolphe auf aktuelle Herausforderungen ein und betont die Bedeutung der Risikoanalyse für die verpflichteten Unternehmen

Frau Rodolphe erläuterte, dass das institutsindividuelle Risiko die alles entscheidende Größe ist. Davon hängen die Gegenmaßnahmen und zu erfüllenden Sorgfaltspflichten der Unternehmen ab. Da sich die Risikolandschaft – etwa durch fragmentierten Zahlungsverkehr, Kryptogeschäfte und Umgehungsgeschäfte in Verbindung mit Hochrisikostaaten oder Sanktionen – ständig ändert, erwartet die BaFin von den Beaufsichtigten eine kontinuierliche Erfassung und Reduzierung der Geldwäscherisiken.

In ihrer Rede betonte sie, dass mit dem Start der europäischen Aufsichtsbehörde AMLA viele neue Möglichkeiten, aber auch viele neue Verpflichtungen auf Unternehmen und Aufsichtsbehörden zukommen. Ausdrücklich wies sie darauf hin, dass im Rahmen der Geldwäscheprävention die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung bisher oft weniger im Fokus stehe, die Institute diese aber insbesondere bei der Transaktionsüberwachung stärker berücksichtigen müssen. Vor allem, weil bei der Terrorismusfinanzierung die Gelder nicht unbedingt aus kriminellen Aktivitäten stammen, sei der Fokus ein völlig anderer – dies müssten die Unternehmen in ihrer Risikoanalyse beachten.

Wesentlich sei, dass die Risikolandschaft sich ständig ändere, da auch Kriminelle ihre Vorgehensweisen zur Geldwäsche ständig anpassten. Da die Risiken ganz wesentlich vom Geschäftsmodell und der Kundenstruktur des jeweiligen Institutes abhängen, ist die Kenntnis der unternehmensspezifischen Risiken von entscheidender Bedeutung. Die Risiken müssten kontinuierlich erfasst, bewertet und durch geeignete Sicherungsmaßnahmen reduziert werden – dies gelte auch für kleinere Institute, sofern sie aufgrund ihres Geschäftsmodells (z.B. ihrer geographischen Ausrichtung) besondere Risiken eingehen.

Besonders wies Frau Rodolphe auf die zunehmende Anzahl an Umgehungsgeschäften hin, die mit oft komplexen Strukturen den wirtschaftlichen Hintergrund einer Transaktion, länderspezifische Risiken oder die Identität des wirtschaftlich Berechtigten zu verschleiern versuchen. Dabei komme sowohl den wieder aufgenommenen Sanktionen gegen den Iran wie den zahlreichen Sanktionen gegen Russland besondere Bedeutung zu – vor allem, da sich die Geschäfte zunehmend in angrenzende Länder verlagern, um die Sanktionen zu umgehen. Von den Verpflichteten wird erwartet, dass diese bei Anhaltspunkten für erhöhte Risiken verstärkte Sorgfaltspflichten beachten und ggfs. die Geschäftsbeziehung beenden.

Exekutiv-Direktorin Rodolphe wies auch auf die bisher zersplitterten Aufsichtsstrukturen im Nicht-Finanzsektor in Deutschland und Europa ausdrücklich hin, die es Kriminellen erleichtere, Unternehmen für ihre Zwecke auszunutzen. Dies soll sich im Zusammenspiel mit der AMLA ändern, das bedeute aber zusätzlichen Aufwand für die Aufsichtsbehörden und die Industrie. 

Die komplette Rede von Frau Rodolphe finden Sie hier.



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