Mit der Bekanntgabe der Mittelfristziele (wir berichteten) macht die BaFin für die von ihr beaufsichtigten Unternehmen deutlich, wo sie künftig Schwerpunkte setzen will. Das heißt für die Unternehmen auch, dass sie sich auf entsprechend intensivere Prüfungen in diesen Themenbereichen vorbereiten sollten.
Laut Branson will die BaFin „auch in der Bekämpfung von Geldwäsche [nach]legen.“ Das Risiko, zu Geldwäschezwecken missbraucht zu werden, sei im Finanzsektor besonders hoch und solle gemäß Ziel 4 eingedämmt werden, „indem wir durchsetzen, dass alle Unternehmen risikoadäquate Kontrollsysteme haben.“ Vor allem die Banken mit erhöhtem Geldwäscherisiko müssten mit der besonderen Aufmerksamkeit der Aufsicht rechnen. Dazu werde das Personal in der Geldwäscheprävention deutlich aufgestockt.
Dabei konstatiert der Präsident, dass die Aufsicht auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahren unterbesetzt war, wie viele andere Behörden in Europa auch. Nach seinem Eindruck sei das Problem (Geldwäsche) „in vielen europäischen Ländern unterschätzt worden“. Umso besser fände er, dass das Thema nun verstärkt auf europäischer Ebene angegangen werde. Denn das sei der einzige erfolgversprechende Weg, da Geldwäsche ein grenzüberschreitendes Phänomen sei.
Praxistipp:
Nicht erst jetzt sollten Sie als verpflichtetes Unternehmen in diesem Bereich umfassend und gut aufgestellt sein. Wenn Sie für die Punkte der folgenden Checkliste jeweils einen Haken setzen können, sind Sie das. Wenn nicht, sprechen Sie uns gerne an – wir bieten auch eine unabhängige Prüfung an, wie es in Ihrem Unternehmen um die Bekämpfung von Geldwäsche bestellt ist.
- Risikoanalyse erstellt und aktualisiert
- Sicherungsmaßnahmen ermittelt, eingeführt und Umsetzung überprüft
- Geldwäschebeauftragte sind bestellt
- Beim Einsatz neuer Technologien werden GW/TF-Risiken berücksichtigt
- Wenn neue Vertriebswege geprüft werden, werden GW/TF-Risiken berücksichtigt
- Die Mitarbeiter:innen werden regelmäßig über aktuelle Entwicklungen der Geldwäscheprävention informiert und geschult wie sie GW/TF vermeiden helfen
- Hinweisgeberstelle ist eingerichtet
- Die Umsetzung der Kundensorgfaltspflichten wird kontrolliert, Abweichungen werden mit den Betroffenen thematisiert
- Es gibt unternehmensinterne Arbeitshilfen (Handbuch, Formulare zur Risikobewertung und Kundenbefragung, Meldepflicht für verdächtige Kunden/Transaktionen an den GwB usw.)
Gerade wenn Sie als Unternehmen kräftig wachsen wollen, sind die Sicherstellung der Risikobewertung bei neuen Kundenbeziehungen und neuen Vertriebswegen sowie die Durchführung der Kundensorgfaltspflichten von besonderer Bedeutung.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge