
Deshalb möchten wir Ihnen mit diesem Beitrag einen Überblick über die Hinweise geben, die das RP Darmstadt als Aufsichtsbehörde für verpflichtete Unternehmen in seinem aktuellen Newsletter mitteilt.
- Anzeige Geldwäschebeauftragte erfolgt künftig digital
Verpflichtete Unternehmen, die einen Geldwäschebeauftragten bestellen müssen – und dazu gehören in vielen Bundesländern inzwischen z.B. Güterhändler – müssen der Aufsichtsbehörde sowohl die Bestellung als auch die Entpflichtung dieser Person und der Stellvertretung vorab anzeigen. Dies ist z.B. relevant, wenn ein Wechsel in der Person des GwB entsteht, z.B. weil der bisherige Beauftragte in Rente geht. Eine rechtzeitige Meldung ist erforderlich, damit die Aufsicht z.B. die Eignung der ausgewählten Person überprüfen kann. Dafür soll künftig ein digitales Formular verwendet werden, dass die bisherigen Formschreiben ersetzt und auf der Webseite des RP verfügbar ist.
- Registrierungspflicht bei der FIU
Spätestens ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz bei der FIU registriert sein. Allerdings sollten Sie diese Registrierung sofern nicht bereits geschehen, unverzüglich vornehmen. Denn nur so sind Sie in der Lage, im Falle eines Falles auch eine Verdachtsmeldung abzugeben – zu der Sie bei Auffälligkeiten bei einer Transaktion oder Problemen bei der Identifizierung Ihres Vertragspartners verpflichtet sind.
Darüber hinaus stellt die FIU im internen Bereich ihrer Webseite Verpflichteten auch zahlreiche hilfreiche Informationen zur Verfügung – u.a. auch die sog. Typologien, die Anhaltspunkte enthalten, wie Sie in bestimmten Branchen Geldwäscheverdachtsfälle erkennen können.
- Jahresbericht FIU und Bundeslagebild Organisierte Kriminalität
Über den Jahresbericht 2020 der FIU und das aktuelle Bundeslagebild zur Organisierten Kriminalität haben wir bereits früher berichtet.
- Registrierungspflicht beim Transparenzregister
Wenn Sie sich als verpflichtetes Unternehmen noch nicht im Transparenzregister eingetragen haben, wird es langsam aber sicher Zeit – die Fristen für AGs laufen bereits Ende März aus, die für GmbHs Ende Juni 2022 aus, für alle anderen Fälle ist der 31.12.2022 der Stichtag. Wichtig ist, dass bei bereits erfolgter Eintragung Änderungen z.B. aufgrund eines Gesellschafterwechsels unverzüglich zur Eintragung anzumelden sind.
- Merkblatt zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
Fast alle Aufsichtsbehörden im Nicht-Finanzbereich stellen Verpflichteten Formulare z.B. zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten oder zur Identifizierung von Kunden, aber auch zur Risikoanalyse und gängigen Fehlerquellen bei der Erfüllung der Kundensorgfaltspflichten zur Verfügung. Besonders umfangreich in dieser Hinsicht ist neben dem Angebot des RP Darmstadt das Serviceangebot der Regierung Mittelfranken als Aufsichtsbehörde für die Regierungsbezirke Schwaben, Unter-, Mittel- und Oberfranken in Bayern.
Praxistipp:
Welche Aufsichtsbehörde für Sie als nach dem Geldwäschegesetz verpflichtetes Unternehmen aus den Nicht-Finanzsektor (dazu gehören u.a. Güterhändler, Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Rechtsanwälte) zuständig ist, haben wir für Sie auf unserer Homepage aufgelistet. Bei allen Stellen können Sie wichtige Informationen und Formulare für Ihre tägliche Arbeit in der Geldwäscheprävention erhalten.
Da das RP Darmstadt eine federführende Funktion wahrnimmt, kann auch das Abonnieren des ca. 4x pro Jahr erscheinenden Newsletters hilfreich sein.
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge